Neue Nebenwohnung Wand an Wand zu bereits vorhandener Wohnung
Ich muss bei der Frage zugegebenermaßen passen, da es auch viele Fragen im Baurecht tangiert.
So wie es geschildert ist (auch mit Verweis Grundbuch) sind es zwei Wohnungen. Auch wenn ein Mauerdurchbruch nicht gewollt ist, könnte ggf. ein Bauantrag dafür hilfreich sein (der dann nicht vollzogen wird). Ob so etwas grundsätzlich möglich ist, ist aber davon abhängig, ob es bspw. in einem Milieuschutzgebiet befindet.
Ferner gibt es Kommunen, die keine Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung im selben Gebäude erheben, viele machen das schon.
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- Neue Nebenwohnung Wand an Wand zu bereits vorhandener Wohnung -
oasis,
10.08.2016
- Nebenwohnung? -
Alfred,
10.08.2016
- Nebenwohnung? - oasis, 11.08.2016
- Neue Nebenwohnung Wand an Wand zu bereits vorhandener Wohnung - René, 04.09.2016
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Alfred,
10.08.2016