Zahlung mit Vorbehalt

roman @, Montag, 26.02.2007 (vor 6627 Tagen)

Hallo,
ich hatte bis Ende 2005 einen Zweitwohnsitz in Nürnberg angemeldet (war in Nürnberg angestellt). Habe alle Angaben an das Finanzamt gemacht und vor ein paar Tagen den Steuerbescheid für 2005 bekommen.

Was mich bei dem Bescheid überrascht hat ist folgender Absatz:
"Das Widerspruchsverfahren wurde für die Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2007 in Mittelfranken probeweise außer Kraft gesetzt - siehe Rückseite..."

Und auf der Rückseite steht:
"Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach,... erhoben werden..."

Das Vorgehen finde ich frech aber der Aufwand einer Klage kommt für mich nicht in Frage.
Sollte sich aber herausstellen, dass die Zweitwohnsitzsteuer gegen geltendes Recht verstößt, hätte ich gerne mein Geld wieder.
Macht es Sinn die Zahlung unter Vorbehalt zu machen, welche Alternativen gibt es und was muss ich beachte bzw. tun>

Vielen Dank für Eure Hilfe
Roman

Zahlung mit Vorbehalt

Yvonne Winkler @, Montag, 26.02.2007 (vor 6627 Tagen) @ roman

Hallo,

soweit ich das richtig erinnere, wird derzeit in Bayern ein Probelauf durchgeführt, um die Verfahrensdauern zu verkürzen und da wird in begrenzten Bezirken auf das Widerspruchsverfahren verzichtet.

Das Widerspruchsverfahren ist idR bei der ZWS-Streitigkeit sowieso nur ein "durchlaufender Posten", weil die Städte selten abhelfen und es sinnlos ist, dieses durchzuziehen, wenn man nicht sowieso gewillt ist, zu klagen.

Das Vorgehen ist nicht frech, sondern ein Experiment.
Dich trifft es halt mal, weil Du in Mittelfranken veranlagt wurdest.

Sollte sich herausstellen, dass die Nürnberger Satzung gegen geltendes Recht verstößt, profitiert man davon nur, wenn man den Verwaltungsakt angefochten hat, also in diesem Fall fristgerecht Klage erhoben hat. Eine Zahlung unter Vorbehalt hilft da nichts.

Wüßte auch nicht, ob es in Deinem Fall sinnvoll wäre. :-D

Gruß
Yvonne Winkler

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Zahlung mit Vorbehalt

roman @, Samstag, 03.03.2007 (vor 6623 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe gefragt, weil ich angenommen hatte, dass die Zweitwohnsitzsteuer generell in Frage gestellt ist. Aus den letzten Beiträgen schlussfolgere ich, dass das nur für Studenten gilt.

Für mich heißt es somit in den nächsten Tagen die Kasse der Stadt Nürnberg aufbessern. :-(

Gutes Forum!

Viele Grüße
Roman

Zahlung mit Vorbehalt

Yvonne Winkler @, Samstag, 03.03.2007 (vor 6623 Tagen) @ roman

Hallo Roman,

wenn die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg rechtswidrig wäre, wäre sie das nicht nur für Studenten, sondern für Herr und Frau Jedermann.

Zweitwohnungsteuersatzungen, die an das Melderecht anknüpfen stelle ich grundsätzlich in Frage.
Im Eingangsposting sagtest Du, eine Klage käme für Dich nicht in Betracht. So wirst Du Deinen Obulus zur Stärkung der Stadtfinanzen entrichten müssen. :-)

Gruß
Yvonne