Verspätete Anmeldung einer Nebenwohnung in Berlin

Alfred @, Montag, 05.09.2016 (vor 2842 Tagen) @ antonT

Maßgeblich für die melderechtliche Registrierung ist der Tag des Einzugs in die Wohnung und nicht der Erwerb der Wohnung. Das Datum des Einzugs geht aus der Bestätigung des Wohnungseigentümers hervor, die bei der Registrierung vorzulegen ist. Ein Jahr nach Einzug wird Zweitwohnungsteuer fällig.
Beispiel: Wenn Du zum 1.10.2016 registriert wirst, zahlst Du ab 01.10.2017 ZWSt.


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