Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit
Die Zweitwohnungssteuer bedeutet unzulässiger Eigriff in das Eigentumsrecht, gleichzeitig verstößt diese Zwst gegen die in der EU- festgeschriebene Niederlassungsfreiheit!
Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit
Alfred , Montag, 12.09.2016 (vor 3035 Tagen) @ Rebell
Wie wäre es mit Bildung einer kriminellen Vereinigung und Nötigung zum Nachteil der ZW-Inhaber?
Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit
Rebell , Dienstag, 13.09.2016 (vor 3035 Tagen) @ Alfred
Wie wäre es mit Bildung einer kriminellen Vereinigung und Nötigung zum Nachteil der ZW-Inhaber?
Dazu ist wohl die mafiähnliche Konstellation der Kommunalverbände wohl schon seit Jahren auf der Zielgeraden angekommen!
Auch Kommunisten sind längst dabei Eigentumsrechte auszuhebeln - dazu bedarf es keiner Bildung einer Krimminellen Vereinigung - derartiges existiert bereits und wird auch noch bejubelt!
Es steht allerdings fest: Eigentum besteht aus einem Bündel von Rechten:
Das Recht, ein Gut zu gebrauchen.
Das Recht, Erträge aus dem Gut zu ziehen.
Das Recht, Form und Substanz des Gutes zu verändern.
Das Recht, das Gut an andere zu übertragen.
(Das Recht, externe Effekte zu verursachen.)
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Alfred , Dienstag, 13.09.2016 (vor 3035 Tagen) @ Rebell
Es steht allerdings fest: Eigentum besteht aus einem Bündel von Rechten:
Das Recht, ein Gut zu gebrauchen.
Das Recht, Erträge aus dem Gut zu ziehen.
Das Recht, Form und Substanz des Gutes zu verändern.
Das Recht, das Gut an andere zu übertragen.
(Das Recht, externe Effekte zu verursachen.)
Das ist teilweise (es fehlt eine Einschränkung) Absatz 1, es folgt:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen"
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Gustav , Dienstag, 13.09.2016 (vor 3035 Tagen) @ Alfred
Wie wäre es mit Bildung einer kriminellen Vereinigung und Nötigung zum Nachteil der ZW-Inhaber?
Ihre Beiträge kommen einer derartigen ähnlichen krimminellen Vereinigung ziemlich nahe, wenn die Erhebung einer zweitwohnungssteuer generell als gute Grundlage für die Kommunen bewertet wird.
Tatsache ist - die Zwst ist ein Verstoß gegen EU- Recht Niderlassungsfreiheit wie folgt:
Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Kapitel 2 - Das Niederlassungsrecht (Art. 49 - 55)
Art. 49
(ex-Artikel 43 EGV)
Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.
Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.
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Alfred , Dienstag, 13.09.2016 (vor 3035 Tagen) @ Gustav
Ihre Beiträge kommen einer derartigen ähnlichen krimminellen Vereinigung ziemlich nahe, wenn die Erhebung einer zweitwohnungssteuer generell als gute Grundlage für die Kommunen bewertet wird.
Das ist purer Unsinn. Merke: Lesen bildet
Kapitel 2 - Das Niederlassungsrecht (Art. 49 - 55)
Art. 49
Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.
Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.
Und danach dürfen keine Abgaben erhoben werden?
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René , Mittwoch, 14.09.2016 (vor 3034 Tagen) @ Rebell
Kannst du mal Thesen nicht so in den luftleeren Raum stellen, sondern auf etwas referenzieren?
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Rebell , Donnerstag, 15.09.2016 (vor 3033 Tagen) @ René
Kannst du mal Thesen nicht so in den luftleeren Raum stellen, sondern auf etwas referenzieren?
siehe dazu Eintrag v. 13.09.2016
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Alfred , Donnerstag, 15.09.2016 (vor 3033 Tagen) @ Rebell
Kannst du mal Thesen nicht so in den luftleeren Raum stellen, sondern auf etwas referenzieren?
siehe dazu Eintrag v. 13.09.2016
Das erklärt in keiner Weise, warum die Zweitwohnungsteuer einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten soll und schon gar nicht warum sie gleichzeitig ZWSt gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU verstoßen soll. Es bleibt somit beim "luftleeren Raum".
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Rebell , Freitag, 16.09.2016 (vor 3032 Tagen) @ Alfred
Das erklärt in keiner Weise, warum die Zweitwohnungsteuer einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten soll und schon gar nicht warum sie gleichzeitig ZWSt gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU verstoßen soll. Es bleibt somit beim "luftleeren Raum".
es is wohl kein luftleere Raum, denn aus der Richtliene des Europäischen Parlaments ist folgender Satzu entscheidend:
Das Recht jedes Unionsbürger, sich frei im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten, setzt voraus, dass, wenn es unter objektiven Bedingungen hinsichtlich Freiheit und Würde ausgeübt werden soll, es auch den Familienangehörigen ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit gewährt wird. Es gilt den Begriff des Familienangehörigen für all jene, die das Wufenthaltsrecht genißen, zu zu erweitern und zu vereinheitlichen<<<
Damit das Recht auf Daueraufenthalt zur Integration an die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats, in dem sich der Unionsbürger aufhält, beitragen kann, darf es an keine Bedingungen geknüpft werden und muss es eine uneingeschränkte Geleichbehandlung mit den Inländernsowie einen größtmöglichen Schutz gegen Ausweisungen garantieren.
Folglich darf auch wegen der möglichen Nutzung des Eigentums keine Sonderabgabe gefordert werden- jeder Zweitwohnungssteuerbescheid verstößt somit gegen den Gleichheitsgrundsatz - im EU-Recht zwischen Einheimischen (Inländern) und Fremden!!
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Alfred , Freitag, 16.09.2016 (vor 3032 Tagen) @ Rebell
Diese Ableitung bewegt sich im luftleeren Raum. Bei der Zweitwohnungsteuer wird nicht zwischen deutschen Staatsbürgern und EU-Bürgern - auch nicht zwischen Nicht-EU-Bürgern unterschieden. Es ist schon fraglich, ob man in diesem Zusammenhang die Zweitwohnungsteuer überhaupt als Sonderabgabe bezeichnen darf.
Am Rande:
Wo steht denn geschrieben, dass nur Zweitwohnungseigentümer zur Kasse gebeten werden?
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Rebell , Freitag, 16.09.2016 (vor 3032 Tagen) @ Alfred
Wo steht denn geschrieben, dass nur Zweitwohnungseigentümer zur Kasse gebeten werden?
In allen Satzungen erkennbar, wer eine weitere Wohnung als die seiner Hauptwohnung innehat ist verpflichtet fristgerecht als Nebenwohnsitz anzumelden - folgedessen wird auch eine Zweitwohnungssteuer fällig, dazu gibts nur ganz wenige Ausnahmen zu einer Befreieung auch dazu noch eine bürokratische Hürden.
Fakt ist wer nicht über sein mit möglichst versteuerten Finanzen erworbenes Eigentum frei verfügen kann wird diskriminiert - den das Eigentumsrecht wird doch damit ausgehebelt bzw. geschädigt.
Wozu eigentlich in diesem Forum solche "intelligenten Fragen"?
Es wird allmählich der Eindruck gewonnen - hier im Forum bemühen sich Bürger, welche die Zweitwohnungssteuer für die beste Lösung halten.
Das ist wohl vergleichbar mit jenen die als Rechtsradikale abgestempelt werden wenn diese sich kritisch äußern über Angies Flüchtlingspolitik-
Vielleicht ist es wohl angebracht dieses Forum und die früheren Einstellungen zu verändern ind Pro - Argumente für jene Kommunen welche diese Abzocke betreiben !
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Alfred , Freitag, 16.09.2016 (vor 3032 Tagen) @ Rebell
Wozu eigentlich in diesem Forum solche "intelligenten Fragen"?
Weil die Hoffnung zuletzt stirbt
Es wird allmählich der Eindruck gewonnen - hier im Forum bemühen sich Bürger, welche die Zweitwohnungssteuer für die beste Lösung halten.
Ich habe da einen anderen Eindruck und andere Intentionen.
Das ist wohl vergleichbar mit jenen die als Rechtsradikale abgestempelt werden wenn diese sich kritisch äußern über Angies Flüchtlingspolitik-
Was durchaus richtig ist, wenn die Argumente dieser Leute im luftleeren Raum stehen und sie haltlose Unterstellungen, Halbwahrheiten und/oder Unsinn verbreiten.
Vielleicht ist es wohl angebracht dieses Forum und die früheren Einstellungen zu verändern ind Pro - Argumente für jene Kommunen welche diese Abzocke betreiben !
Überhaupt nicht, zu hoffen ist nur, dass halbwegs sachlich richtig argumentiert wird und allzu unsinnige verbale Ausfälle unterbleiben.
Am Rande:
Man kann durchaus als Inhaber einer ZW besteuert werden, ohne deren Eigentümer zu sein.
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Kommunalfreund , Samstag, 17.09.2016 (vor 3031 Tagen) @ Alfred
Man kann durchaus als Inhaber einer ZW besteuert werden, ohne deren Eigentümer zu sein.
Bravo - wer so reich ist und sich eine Zweitwohnung leistet - der muss auch in der Lage sein dafür zu bezahlen.
Es sollte so oder so keine Ausnahmen geben- inzwischen gibt es viel zu viel Ausnahmen sich von der Steuer zu drücken.
Noch besser wäre es ein neues Gesetz zum Schutze der Umwelt und Linderung der in ganz Deutschland bestehenden Raum- und Wohnungsnot einfach all diese Zweitwohnungen zu enteignen.
Was wäre denn dabei, wenn jemand eine Zweitwohnung erwirbt oder anmietet, dann müsste er gezwungen werden die bisherige Hauptwohnung aufzugeben, sich ummelden und auch dort hätte die Kommune einen Anteil aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erwarten.
Soo einfach sollte wohl sein - auch die ganze Sache hätte einen weiteren Vorteil - denn mit immer neuen "Bauten" wird ganz Deutschland irgendwann nur noch zugebaut - Grund und Boden lässt sich eben nicht vermehren.
Wo bleibt denn die Vernunft?
Bei all diesen meinen Vorschlägen könnte die Zweitwohnungssteuerdebatte und auch dieses Forum entfallen, es gäbe dann keine Zweitwohnungssteuer!!!
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Alfred , Samstag, 17.09.2016 (vor 3031 Tagen) @ Kommunalfreund
Weißt Du überhaupt wovon Du redest?
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Kommunalfreund , Sonntag, 18.09.2016 (vor 3030 Tagen) @ Alfred
Weißt Du überhaupt wovon Du redest? *)
Ja aber Du schreibst und bist einfach von dieser Sache noch nicht ganz überzeugt.
In Sache Umwelt sollte man doch mal auch auf die Argumente der Grünen mehr Aufmerksamkeit schenken. Grund und Boden kann nicht vermehrt werden !!
*) Man denke nur an die vielen Worte, Aussagen und Versprechungen von Politikern- denen schenken viele Bürger Glauben und auch noch ihre Stimme, obwohl diese oft mit Unwahrheiten das Volk entweder für dumm halten oder die Anderen fast hypnotisieren von deren Idee -
Wir schaffen es ist bstes Beispiel!!