Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit

Alfred @, Freitag, 16.09.2016 (vor 3032 Tagen) @ Rebell

Diese Ableitung bewegt sich im luftleeren Raum. Bei der Zweitwohnungsteuer wird nicht zwischen deutschen Staatsbürgern und EU-Bürgern - auch nicht zwischen Nicht-EU-Bürgern unterschieden. Es ist schon fraglich, ob man in diesem Zusammenhang die Zweitwohnungsteuer überhaupt als Sonderabgabe bezeichnen darf.

Am Rande:
Wo steht denn geschrieben, dass nur Zweitwohnungseigentümer zur Kasse gebeten werden?


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