Gewerblicher Mieter

Justus, Mittwoch, 28.09.2016 (vor 3020 Tagen)

Hallo, eine Firma möchte ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen in Bayern anmieten. Die Firma möchte anschließend die Wohneinheiten an Wohnungsmieter weiter vermieten.

Frage bitte:
-Muss der gewerbliche Mieter die Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder der Folge-Mieter?
-Ist es dabei unerheblich, ob der Folge-Mieter seinen Erstwohnsitz dort anmeldet oder einen Zweitwohnsitz dort hat?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnten.
Vielen Dank und viele Grüße
Justus

Gewerblicher Mieter

Alfred @, Mittwoch, 28.09.2016 (vor 3020 Tagen) @ Justus

Eine Firma (juristische Person) hat keinen persönlichen Lebensbedarf und kann folglich nicht „wohnen“, deswegen fällt keine ZWSt an. Ob die „Folgemieter“ ZWSt zahlen, hängt u.a. von deren Wohnverhältnissen und der Satzung der Kommune ab.

Gewerblicher Mieter

Justus, Freitag, 30.09.2016 (vor 3018 Tagen) @ Alfred

Herzlichen Dank für die Info. Bin dem Ziel zur Aufklärung einen Schritt weiter gekommen.
Viele Grüße