Gewerblicher Mieter
Hallo, eine Firma möchte ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen in Bayern anmieten. Die Firma möchte anschließend die Wohneinheiten an Wohnungsmieter weiter vermieten.
Frage bitte:
-Muss der gewerbliche Mieter die Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder der Folge-Mieter?
-Ist es dabei unerheblich, ob der Folge-Mieter seinen Erstwohnsitz dort anmeldet oder einen Zweitwohnsitz dort hat?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnten.
Vielen Dank und viele Grüße
Justus
Gewerblicher Mieter
Eine Firma (juristische Person) hat keinen persönlichen Lebensbedarf und kann folglich nicht „wohnen“, deswegen fällt keine ZWSt an. Ob die „Folgemieter“ ZWSt zahlen, hängt u.a. von deren Wohnverhältnissen und der Satzung der Kommune ab.
Gewerblicher Mieter
Herzlichen Dank für die Info. Bin dem Ziel zur Aufklärung einen Schritt weiter gekommen.
Viele Grüße