Neuer Lebensmittelpunkt, nun Zweitwohnung?
blubbibi, Freitag, 04.11.2016 (vor 2982 Tagen)
Hallo ihr Lieben,
(0) Ehefrau besitzt eine eigene Wohnung. Sie ist hier alleiniger Mieter und auch gemeldet.
(I) Ehefrau muss nun mit Kind bei Ihrer Grossmutter den Lebensmittelpunkt haben
(II) Ehemann ist mit Hauptsitz in der Wohnung der Ehefrau gemeldet
Für wen fällt nun eine Zweitwohnsitz-Steuer an? Ist eine ZWA Pflicht?
Danke im Voraus
Neuer Lebensmittelpunkt, nun Zweitwohnung?
Alfred , Samstag, 05.11.2016 (vor 2982 Tagen) @ blubbibi
Für eine einigermaßen zielführende Antwort fehlen mir ein paar Informationen.
Die Familie ist derzeit für die Mietwohnung der Ehefrau mit alleiniger Wohnung registriert, richtig?
Nun muss die Ehefrau (mit Kind) ihren Lebensmittelpunkt bei der Großmutter haben. Da ergeben sich folgende Fragen:
- Warum müssen Ehefrau und Kind ihren Lebensmittelpunkt bei der Großmutter haben?
- Was bedeutet Lebensmittelunkt in dem Zusammenhang? Soll das heißen, das Ehefrau und Kind sich dort ausschließlich (oder vorwiegend) aufhalten müssen?
- Wie nutzen Ehefrau und Kind die bisherige gemeinsame eheliche Wohnung?
- Wird der Ehemann - zumindest zeitweise - ebenfalls bei der Großmutter wohnen oder nutzt er weiterhin ausschließlich die bisherige Wohnung?
Um die Frage nach einer evtl. ZWSt beantworten zu können, muss ich wissen. In welcher Gemeinde die jeweiligen Wohnungen liegen.
Neuer Lebensmittelpunkt, nun Zweitwohnung?
blubbibi, Montag, 07.11.2016 (vor 2980 Tagen) @ Alfred
Ja, Ehefrau wird auf unbestimmte Zeit die demente Großmutter pflegen, Kind wird dort in die Kita kommen. Aufenthalt ist hauptsächlich dort. Die "eheliche" Wohnung wird am WE aufgesucht. Ehemann wird beide Wohnungen zu gleichen Teilen aufsuchen, muss zudem hauptsächlich in der "ehelichen" Wohnung gemeldet sein. Er möchte zwar ungern in der Wohnung der Großmutter übernachten und hat sein Umfeld Hobby alles um die eheliche Wohnung, hat aber praktisch zwei Wohnungen...
Wohnort ist Berlin.
Die eigentliche Frage stellt sich nach Art der Anmeldung/Ummeldung, oder?
Neuer Lebensmittelpunkt, nun Zweitwohnung?
Alfred , Dienstag, 08.11.2016 (vor 2979 Tagen) @ blubbibi
Die eigentliche Frage stellt sich nach Art der Anmeldung/Ummeldung, oder?
Richtig, es geht vorrangig um die melderechtliche Registrierung.
So ganz klar ist mir dabei die Aussage:
Ehemann wird beide Wohnungen zu gleichen Teilen aufsuchen, muss zudem hauptsächlich in der "ehelichen" Wohnung gemeldet sein. Er möchte zwar ungern in der Wohnung der Großmutter übernachten und hat sein Umfeld Hobby alles um die eheliche Wohnung, hat aber praktisch zwei Wohnungen...
noch nicht.
Übernachtet der Ehemann nun während der Woche ebenfalls in der Wohnung der Großmutter oder vorwiegend/ausschließlich in der bisherigen Wohnung?
Es geht da um die - rein quantitativ zeitlich zu bewertende - Frage, welche Wohnung das Ehepaar gemeinsam vorwiegend nutzt.