Zweitwohnungsteuer bei Umzug zu Eltern und gemeinsame Wohnung mit Freundin

Alfred @, Dienstag, 20.12.2016 (vor 2676 Tagen) @ mcmed

Das liebe Melderecht und die Zweitwohnungsteuer- eine unendliche Geschichte.

Du bist derzeit also mit alleiniger Wohnung in Leipzig registriert. Deine Freundin vmtl. auch und wird mit dem Umzug nach Kiel dort vmtl. mit alleiniger Wohnung (d.h. keine weitere Wohnung in Leipzig) registriert werden.

Du und Deine Freundin seid gemeinsam Mieter der Wohnung in Kiel, die Du vmtl. bis zu Deinem Umzug ach Kiel nur an den (meisten) Wochenenden nutzen wirst, indem Du von Leipzig nach Kiel fährst. D

as dürfte wohl eher besuchsweise erfolgen und nicht mit dem „Beziehen einer Wohnung“ (= Auslöser für die Meldepflicht) gleichzusetzen sein. Könnte man zumindest so sehen. Dann bestünde keine Meldepflicht).

Mit ein bisschen Zynismus könnte man auch argumentieren, dass diese “Besuche“ nicht mit der Absicht gleichzusetzen sind, diese Wohnung in vier Monaten auch zu beziehen. Auch dann bestünde keine Meldepflicht.
Der Mietvertrag allein löst noch keine Meldepflicht aus.

Eine melderechtliche Registrierung in Kiel müsste für die Zeit des Pendelns vmtl. zwingend mit Nebenwohnung erfolgen. Dein rein zeitlich gesehen vorwiegender Aufenthalt ist – schon wegen der beruflichen Tätigkeit – in Leipzig zu sehen. Und allein dieser vorwiegende Aufenthalt ist für Deine melderechtlichen Verhältnisse entscheidend. In Kiel fiele dann Zweitwohnungsteuer an (12 % von etwa der der Hälfte der
Jahresrohmiete).


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