Köln - Wohnung mit Ex-Lebenspartner,selbst kein Mietvertrag, Zwischen-Ummeldung
Guten Tag zusammen,
ich bin seit 09/2005 in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet. Von 09/2005 war ich auch dort wohnhaft mit meinem Ex-Lebensgefährten in einer Wohnung. In den Mietvertrag eingetreten bin ich aber erst 2012. Davor stand nur mein Ex drin.
Hinzukommt, dass ich in Köln von Beginn an dort mein Gewerbe angemeldet hatte.
2007, 2008 und 2009 ist jedoch mein Hauptwohnsitz in Bayern(mein Elternhaus) angegeben und in Köln mit Nebenwohnung.
Steuererklärung etc. und steuerpflichtig habe ich aber von 2005 an immer in Köln abgegeben.
Mein Ex hatte auch seinen Hauptwohnsitz in Bayern (sein Elternhaus) angegeben und Nebenwohnsitz in Köln. Er bekam einen Zweitwohnungssteuerbescheid von der Stadt Köln mit voller Höhe auf die Gesamt-Mietfläche, welchen er komplett bezahlte.
Die Stadt Köln hatte mir dann viel später für diese Jahre 2007, 2008 und 2009 einen Zweitwohnungssteuerbescheid ebenfalls für die Kölner Wohnung geschickt. Erst mit vollem Satz, dann hälftig. Ich hatte diesem mehrfach widersprochen, mit der Begründung der Einrede der Verjährung und dass ich für diese Jahre keinen Mietvertrag inne hatte und dass mein Ex-Freund die Zweitwohnungssteuer komplett bezahlt hatte.
Dies wurde nicht akzeptiert (Zugrundelegung des Melderegisters), woraufhin ich Klage einreichte. Ich begründete, dass ich mit meinem Ex-Lebensgefährten dort wohnte zum Zwecke mich hier dauerhaft niederzulassen und eine Familie zu gründen.
Nun kam vom Gericht ein Schreiben, welches folgendes beinhaltete:
"Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Zweitwohungssteuer ist nämlich das Vorliegen eines besteuerbaren Aufwandes für eine Zweitwohnung...."...Ein Innehaben setzt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung... voraus, dass der Betroffene für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der weiteren Wohnung verfügen kann. Vorliegend folgt eine solche rechtlich gesicherte Nutzung der in Rede stehenden Wohnung in der Zeit des hier streitbefangenen Veranlagungszeitraums offensichtlich weder aus einem Eigentumsrecht der Klägerin noch aus einer mietvertraglich begründeten Berechtigung. Ob die Klägerin sonstige Berechtigte hinsichtlich der besagten Wohnung gewesen ist, ist auf der Grundlage des bisher bekannten Sachverhaltes nicht zu beurteilen. Es dürften die konkreten Umstände, unter denen die Klägerin (Ich) in der streitigen Veranlagunszeit in der Wohnung mit deren alleinigem Mieter (Ex) zusammengelebt hat, weiter aufzuklären sein, um beurteilen zu können, ob sie eine Stellung erlangt hatte, kraft derer sie für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen konnte."
"Ggf. wird im Hinblick auf §2a ZWStSatzung der Beklagten (Stadt Köln) ferner aufzuklären sein, in welchem zeitlichen Umgang die Klägerin im streitigen Veranlagungszeitraum die Wohnung in der ...... in Köln (seinerzeit gemeldete Nebenwohnung) im Verhältnis zur Wohnung unter der Anschrift ..... Bayern (seinerzeit gemeldete Hauptwohnung) genutzt hat."[/i]
Das Gericht möchte auch die Anschrift meines Ex haben... Soll ich dem nachkommen?
Wie soll ich mich hier weiter verhalten und verteidigen? Oder soll ich die Klage einfach zurückziehen und bezahlen?
Ein dickes Danke vorab für Ihre/Eure Hilfe!!!