Köln - Wohnung mit Ex-Lebenspartner,selbst kein Mietvertrag, Zwischen-Ummeldung

Starstruck @, Dienstag, 27.12.2016 (vor 2930 Tagen)

Guten Tag zusammen,

ich bin seit 09/2005 in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet. Von 09/2005 war ich auch dort wohnhaft mit meinem Ex-Lebensgefährten in einer Wohnung. In den Mietvertrag eingetreten bin ich aber erst 2012. Davor stand nur mein Ex drin.
Hinzukommt, dass ich in Köln von Beginn an dort mein Gewerbe angemeldet hatte.

2007, 2008 und 2009 ist jedoch mein Hauptwohnsitz in Bayern(mein Elternhaus) angegeben und in Köln mit Nebenwohnung.

Steuererklärung etc. und steuerpflichtig habe ich aber von 2005 an immer in Köln abgegeben.

Mein Ex hatte auch seinen Hauptwohnsitz in Bayern (sein Elternhaus) angegeben und Nebenwohnsitz in Köln. Er bekam einen Zweitwohnungssteuerbescheid von der Stadt Köln mit voller Höhe auf die Gesamt-Mietfläche, welchen er komplett bezahlte.

Die Stadt Köln hatte mir dann viel später für diese Jahre 2007, 2008 und 2009 einen Zweitwohnungssteuerbescheid ebenfalls für die Kölner Wohnung geschickt. Erst mit vollem Satz, dann hälftig. Ich hatte diesem mehrfach widersprochen, mit der Begründung der Einrede der Verjährung und dass ich für diese Jahre keinen Mietvertrag inne hatte und dass mein Ex-Freund die Zweitwohnungssteuer komplett bezahlt hatte.

Dies wurde nicht akzeptiert (Zugrundelegung des Melderegisters), woraufhin ich Klage einreichte. Ich begründete, dass ich mit meinem Ex-Lebensgefährten dort wohnte zum Zwecke mich hier dauerhaft niederzulassen und eine Familie zu gründen.

Nun kam vom Gericht ein Schreiben, welches folgendes beinhaltete:

"Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Zweitwohungssteuer ist nämlich das Vorliegen eines besteuerbaren Aufwandes für eine Zweitwohnung...."...Ein Innehaben setzt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung... voraus, dass der Betroffene für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der weiteren Wohnung verfügen kann. Vorliegend folgt eine solche rechtlich gesicherte Nutzung der in Rede stehenden Wohnung in der Zeit des hier streitbefangenen Veranlagungszeitraums offensichtlich weder aus einem Eigentumsrecht der Klägerin noch aus einer mietvertraglich begründeten Berechtigung. Ob die Klägerin sonstige Berechtigte hinsichtlich der besagten Wohnung gewesen ist, ist auf der Grundlage des bisher bekannten Sachverhaltes nicht zu beurteilen. Es dürften die konkreten Umstände, unter denen die Klägerin (Ich) in der streitigen Veranlagunszeit in der Wohnung mit deren alleinigem Mieter (Ex) zusammengelebt hat, weiter aufzuklären sein, um beurteilen zu können, ob sie eine Stellung erlangt hatte, kraft derer sie für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen konnte."
"Ggf. wird im Hinblick auf §2a ZWStSatzung der Beklagten (Stadt Köln) ferner aufzuklären sein, in welchem zeitlichen Umgang die Klägerin im streitigen Veranlagungszeitraum die Wohnung in der ...... in Köln (seinerzeit gemeldete Nebenwohnung) im Verhältnis zur Wohnung unter der Anschrift ..... Bayern (seinerzeit gemeldete Hauptwohnung) genutzt hat."[/i]

Das Gericht möchte auch die Anschrift meines Ex haben... Soll ich dem nachkommen?

Wie soll ich mich hier weiter verhalten und verteidigen? Oder soll ich die Klage einfach zurückziehen und bezahlen?

Ein dickes Danke vorab für Ihre/Eure Hilfe!!!

Köln - Wohnung mit Ex-Lebenspartner,selbst kein Mietvertrag, Zwischen-Ummeldung

Alfred @, Dienstag, 27.12.2016 (vor 2930 Tagen) @ Starstruck

Für eine vollständige Antwort bitte folgende Fragen beantworten (ggf. direkt an mich per Mail, um das nicht in aller Öffentlichkeit auszubreiten zu müssen):
- Wann bekam der Ex den ZWSt-Bescheid bzw. seit wann (ggf. bis wann) bezahlt er ZWSt?
- Seit wann ist der Ex und wer benutzt jetzt die Wohnung?
- Wieso von 2007bis 2009 mit Nebenwohnung in Köln registriert?

Vorab:

Wenn die Stadt Köln die Zweitwohnungsteuer (Datum des Zweitwohnungsteuerbescheids) nach dem 1.1. 2016 festgesetzt hat, sind die Forderungen für 2007 und 2008 verjährt (z.B.: Urteil VG Köln vom 05.08.2015 – Az 24 K 7115/14).

Dies wurde nicht akzeptiert (Zugrundelegung des Melderegisters), ...

Das reicht nicht als Begründung, auch wenn die Stadt Köln es immer wieder mit dieser Lüge probiert.

„...um beurteilen zu können, ob sie eine Stellung erlangt hatte, kraft derer sie für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen konnte ...

Das Gericht hat bzgl. Deiner Inhaberschaft ganz offensichtlich Bedenken. Dagegen kann man argumentieren (deswegen meine o.a.Fragen)

"Ggf. wird ... ferner aufzuklären sein, in welchem zeitlichen Umgang die Klägerin im streitigen Veranlagungszeitraum die Wohnung in der ...... in Köln (seinerzeit gemeldete Nebenwohnung) im Verhältnis zur Wohnung unter der Anschrift ..... Bayern (seinerzeit gemeldete Hauptwohnung) genutzt hat."[/i]

Das Gericht bezweifelt, vmtl. mit Recht, dass die melderechtlichen Verhältnisse von 2007 bis 2009 (Hauptwohnung in Bayern) richtig waren, wenn Du von 2005 bis 2007 und ab 2009 in Köln mit Hauptwohnung registriert warst. Wenn Du irgendwie nachweisen kannst, dass Du Dich auch 2007 bis 2009 vorwiegend in Köln und nicht in Bayern aufgehalten hast, bist Du aus dem Schneider. Die falsche melderechtliche Registrierung kann nicht mehr geahndet werden, da sie Ordnungswidrigkeit verjährt ist.

Das Gericht möchte auch die Anschrift meines Ex haben... Soll ich dem nachkommen?

Ja