Köln - Wohnung mit Ex-Lebenspartner,selbst kein Mietvertrag, Zwischen-Ummeldung

Alfred @, Dienstag, 27.12.2016 (vor 2930 Tagen) @ Starstruck

Für eine vollständige Antwort bitte folgende Fragen beantworten (ggf. direkt an mich per Mail, um das nicht in aller Öffentlichkeit auszubreiten zu müssen):
- Wann bekam der Ex den ZWSt-Bescheid bzw. seit wann (ggf. bis wann) bezahlt er ZWSt?
- Seit wann ist der Ex und wer benutzt jetzt die Wohnung?
- Wieso von 2007bis 2009 mit Nebenwohnung in Köln registriert?

Vorab:

Wenn die Stadt Köln die Zweitwohnungsteuer (Datum des Zweitwohnungsteuerbescheids) nach dem 1.1. 2016 festgesetzt hat, sind die Forderungen für 2007 und 2008 verjährt (z.B.: Urteil VG Köln vom 05.08.2015 – Az 24 K 7115/14).

Dies wurde nicht akzeptiert (Zugrundelegung des Melderegisters), ...

Das reicht nicht als Begründung, auch wenn die Stadt Köln es immer wieder mit dieser Lüge probiert.

„...um beurteilen zu können, ob sie eine Stellung erlangt hatte, kraft derer sie für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen konnte ...

Das Gericht hat bzgl. Deiner Inhaberschaft ganz offensichtlich Bedenken. Dagegen kann man argumentieren (deswegen meine o.a.Fragen)

"Ggf. wird ... ferner aufzuklären sein, in welchem zeitlichen Umgang die Klägerin im streitigen Veranlagungszeitraum die Wohnung in der ...... in Köln (seinerzeit gemeldete Nebenwohnung) im Verhältnis zur Wohnung unter der Anschrift ..... Bayern (seinerzeit gemeldete Hauptwohnung) genutzt hat."[/i]

Das Gericht bezweifelt, vmtl. mit Recht, dass die melderechtlichen Verhältnisse von 2007 bis 2009 (Hauptwohnung in Bayern) richtig waren, wenn Du von 2005 bis 2007 und ab 2009 in Köln mit Hauptwohnung registriert warst. Wenn Du irgendwie nachweisen kannst, dass Du Dich auch 2007 bis 2009 vorwiegend in Köln und nicht in Bayern aufgehalten hast, bist Du aus dem Schneider. Die falsche melderechtliche Registrierung kann nicht mehr geahndet werden, da sie Ordnungswidrigkeit verjährt ist.

Das Gericht möchte auch die Anschrift meines Ex haben... Soll ich dem nachkommen?

Ja


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