Zweitwohnung im Elternhaus
Hallo Forum!
Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Und zwar habe ich schon seit ewigen Zeiten einen Zweitwohnsitz in meinem Elternhaus. Ich habe dort auch immer einen Teil meiner Sachen stehen, weil ich oft nur eine winzige Wohnung hatte und bspw. auch die Hälfte meiner Bibliothek (wird immer bei Bedarf ausgetauscht).
Nun hat die betreffende Stadt zum 1.1.2017 eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt und ich habe ein nettes Schreiben bekommen, in dem meine Miete abgefragt wird, weil sich daran die Zweitwohnsitzsteuer bemessen soll.
Ich zahle aber natürlich keine Miete.
Heißt das, dass ich dann auch keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss? Ich weiß dass Berlin dann die Kosten gemäß Mietspiegel zugrunde legt. Ist das allgemein üblich?
Welche Konsequenzen könnte es haben, den Zweitwohnsitz abzumelden?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
Moi-même