Zweitwohnung im Elternhaus

Moi-même, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 2921 Tagen)

Hallo Forum!

Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Und zwar habe ich schon seit ewigen Zeiten einen Zweitwohnsitz in meinem Elternhaus. Ich habe dort auch immer einen Teil meiner Sachen stehen, weil ich oft nur eine winzige Wohnung hatte und bspw. auch die Hälfte meiner Bibliothek (wird immer bei Bedarf ausgetauscht).

Nun hat die betreffende Stadt zum 1.1.2017 eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt und ich habe ein nettes Schreiben bekommen, in dem meine Miete abgefragt wird, weil sich daran die Zweitwohnsitzsteuer bemessen soll.

Ich zahle aber natürlich keine Miete.

Heißt das, dass ich dann auch keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss? Ich weiß dass Berlin dann die Kosten gemäß Mietspiegel zugrunde legt. Ist das allgemein üblich?

Welche Konsequenzen könnte es haben, den Zweitwohnsitz abzumelden?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

Moi-même

Nebenwohnung im Elternhaus

Alfred @, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 2921 Tagen) @ Moi-même

Welche Stadt ist das, die zum 1.1.2017 die ZWSt eingeführt hat und nun für das Nutzen einer Nebenwohnung eine ZWSt von Dir erheben will?

Nebenwohnung im Elternhaus

Moi-même, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 2921 Tagen) @ Alfred

Das ist Hanau (Rhein-Main-Gebiet, östlich von Frankfurt/M.).

Nebenwohnung im Elternhaus

Alfred @, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 2921 Tagen) @ Moi-même

Du bist bei Deinen Eltern mit Nebenwohnung registriert, was nach Deiner Schilderung melderechtskonform sein dürfte. Gem. Satzung der Stadt Hanau ist allerdings jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung.
§ 2 (2) „Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist, ...“

Deswegen bist Du trotzdem nicht steuerpflichtig, denn Du bist nur Nutzer und nicht Inhaber dieser zwangsgetauften Zweitwohnung.
§ 3 (1) „Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat.“


Das kann man der Stadt mit ihrer rechtswidrigen Satzung ruhig unter die Nase reiben – bei Bedarf Textvorschlag hier oder direkt per Mail anfragen.

Solltest Du Dich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden, hast Du nicht einmal eine Zweitwohnung
§ 2 (7) „Keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung sind:
g) Wohnungen, die Studierende oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder einem Elternteil nutzen, ...“
Das wäre der bürokratisch einfachere Ausstieg aus der Sache. Die Stadt wird dann vmtl. nach Belegen fragen, aber die sind ja wohl vorhanden.

Nebenwohnung im Elternhaus

Moi-même, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 2921 Tagen) @ Alfred

Danke für die Infos!

Dann ist also das mit dem "Innehaben" der Knackpunkt. Formulierungsvorschläge suche ich im Forum oder gibt es da irgendwo einen Extrapunkt auf der Webseite, den ich noch nicht gefunden habe?

Studium ist durch, darauf kann ich mich nicht mehr berufen.

Nebenwohnung im Elternhaus

Alfred @, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 2921 Tagen) @ Moi-même

Steht im Forum an vielen Stellen. Aber gerne hier noch Mal:
"Ich bin nicht Inhaberin der Nebenwohnung sondern nutze lediglich eine mir unentgeltlich gebotene, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit in der Wohnung meiner Eltern."
Das sollte genügen, um der Stadt klar zu machen, dass es bei Dir nichts zu holen gibt. Wenn nicht . auf Wiederlesen hier oder per Mail direkt.

Nebenwohnung im Elternhaus

Moi-même, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 2921 Tagen) @ Alfred

Danke! :-)