Zweitwohnsitzsteuer nachträglich absetzen

Anderich, Sonntag, 08.01.2017 (vor 2917 Tagen)

Liebe Leute,

gerade habe ich einen Bescheid über die Nachzahlung der Zweitwohnsitzsteuer für die Jahre von 2009 bis 2013 erhalten. Diese Steuer ist in meinem Fall grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar. Allerdings sind die Steuerjahre bereits abgeschlossen. Ärgerlich ist, daß ich mittlerweile deutlich weniger verdiene als in den Vorjahren. Gibt es eine Möglichkeit zur Wiedereinsetzung der Sache für die steuerlich durch Bescheid abegschlossenen Vorjahre?

Viele Grüße und herzlichen Dank vorab für die Hilfe

Anderich

Zweitwohnungsteuer nachträglich absetzen

Alfred @, Montag, 09.01.2017 (vor 2917 Tagen) @ Anderich

Die Frage, ob der Bescheid rechtmäßig ist, stellt sich für Dich anscheinend nicht – dafür wärst Du hier auf der richtigen Seite.

Deine Frage bezieht sich auf die Einkommensteuer (Steuerberatung) - dafür bist Du hier nicht auf der richtigen Seite. :-(

Ganz allgemein:
Bei der Einkommensteuer ist üblicherweise nicht das Jahr maßgeblich für das die ZWSt-Steuer verlangt wird, sondern das Jahr, in dem die Abgabe entrichtet wird – und das dürfte bei Dir 2017 sein. Ob das in Deinem Fall zutrifft, müsstest Du bei einem Steuerberater prüfen lassen.