Zweitwohnungsteuer nachträglich absetzen

Alfred @, Montag, 09.01.2017 (vor 2917 Tagen) @ Anderich

Die Frage, ob der Bescheid rechtmäßig ist, stellt sich für Dich anscheinend nicht – dafür wärst Du hier auf der richtigen Seite.

Deine Frage bezieht sich auf die Einkommensteuer (Steuerberatung) - dafür bist Du hier nicht auf der richtigen Seite. :-(

Ganz allgemein:
Bei der Einkommensteuer ist üblicherweise nicht das Jahr maßgeblich für das die ZWSt-Steuer verlangt wird, sondern das Jahr, in dem die Abgabe entrichtet wird – und das dürfte bei Dir 2017 sein. Ob das in Deinem Fall zutrifft, müsstest Du bei einem Steuerberater prüfen lassen.


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