Zweitwohnungsteuer nachträglich absetzen
Die Frage, ob der Bescheid rechtmäßig ist, stellt sich für Dich anscheinend nicht – dafür wärst Du hier auf der richtigen Seite.
Deine Frage bezieht sich auf die Einkommensteuer (Steuerberatung) - dafür bist Du hier nicht auf der richtigen Seite.
Ganz allgemein:
Bei der Einkommensteuer ist üblicherweise nicht das Jahr maßgeblich für das die ZWSt-Steuer verlangt wird, sondern das Jahr, in dem die Abgabe entrichtet wird – und das dürfte bei Dir 2017 sein. Ob das in Deinem Fall zutrifft, müsstest Du bei einem Steuerberater prüfen lassen.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer nachträglich absetzen -
Anderich,
08.01.2017
- Zweitwohnungsteuer nachträglich absetzen - Alfred, 09.01.2017