Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6357 Tagen) @ AMD

Hallo AMD,

viele schwere Fragen auf einmal, über die ich lange nachdenken musste.

Dann habe ich etwas Tolles gefunden, ein „Bayerisches Gesetz über das Meldewesen“! Da stehen Sachen drin, man glaubt es kaum! Einmal nachgeschaut und schon bin ich in der Lage, Deine Fragen zumindest teilweise zu beantworten.

1. Ob Du Ärger bekommst>
Das weiß ich wirklich nicht, denn es hängt davon ab, wie das Ordnungsamt sich dazu stellt. In Berlin z.B. bekamen die Mitglieder des Bundestages, die sich nicht angemeldet hatten, keinen Ärger. Aber Berlin ist eine reiche Stadt und kann auf die Einnahmen aus Bußgeldern gut verzichten. Es gibt ja genügend Studierende, die Zweitwohnungsteuer zahlen.
Meine Prognose: Wenn Du Bürger des Freistaats Bayern bist, hast Du gute Chancen, ungeschoren davon zu kommen. Falls nicht … oh … oh …oh!

2. Ob Du Dich anmelden musst>
Ei, freilich. Da gibt es einen Artikel 13 „Allgemeine Meldepflicht“ in diesem Bayerischen Gesetz über das Meldewesen der u.a. besagt: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

3. Ob der Hauptwohnsitz von Vorteil wäre>
Also, vom Wohnsitz steht nichts im Bayerischen Gesetz über das Meldewesen - das Wort kommt überhaupt nicht vor. Allerdings findet sich da etwas, wenn ein Einwohner mehrere Wohnungen nutzt, wie es bei Dir der Fall ist.
Da steht so ungefähr: Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Von Vor- oder Nachteilen steht da aber nichts, das ist einfach eine gesetzliche Bestimmung, die einzuhalten ist.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du Verwaltungsrecht studierst>

Noch Fragen>

Gruß


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