Zweitwohnungsteuer bei Untervermietung vermeiden
Du willst also aus Deiner alten Wohnung ausziehen und in eine neue Wohnung einziehen.
Das Melderecht sieht vor:
- Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich für diese abzumelden.
- Wer eine Wohnung bezieht, hat sich für diese anzumelden.
- Das Unterlassen der Meldungen ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
- Die Mietverhältnisse spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Also wie bisher: Registrierung mit alleiniger Wohnung. Die alte Wohnung wird im melderechtlichen Sinn nicht beibehalten und stellt – da vermietet – für Dich auch keine Zweitwohnung dar.
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- Zweitwohnungsteuer bei Untervermietung vermeiden -
sincim,
08.03.2017
- Zweitwohnungsteuer bei Untervermietung vermeiden - Alfred, 09.03.2017