Längerer Umzug - Neben-/Zweitwohnung?

Alfred @, Freitag, 31.03.2017 (vor 2918 Tagen) @ ischmir

Soweit ich weiß, gibt es in D. keine ZWSt (steht auch nichts davon auf der Internetseite der Stadt). Zur Sicherheit beim Bürgerservice nachfragen und dann ggf. noch mal hier.

Bleibt also „nur“ die Frage der melderechtlichen Registrierung. Dazu:
1. Der Beginn des Mietvertrages begründet für sich allein keine Meldepflicht.
2. Maßgeblich ist der Bezug der Wohnung.
3. Die Angaben sind nicht ganz deutlich.
a) Wenn ihr euch in der Wohnung nur aufhaltet, um „langsam nach und nach alles“ einzurichten, ist das kein melderechtlich relevantes „Wohnen oder Schlafen“. Der 1.9. wäre dann das Datum des Einzugs.
b) Wenn ihr „nicht ständig darin“ wohnt sondern nur gelegentlich, wäre das der Bezug der Wohnung und damit meldepflichtig. Die Registrierung müsste mit Nebenwohnung erfolgen, am 1.9. wäre dann die Änderung auf alleinige Wohnung oder Hauptwohnung fällig.
Sollte es wider Erwarten in D. doch eine ZWSt geben, fiele sie – vorbehaltlich einer anderslautenden Satzungsregelung - für euch beide an.
c) Was zutrifft, müsst ihr für euch entscheiden.


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