Steuer wegen Nichtanmeldung, obwohl ich hier Hauptwohnung habe?

Alfred @, Samstag, 27.05.2017 (vor 2935 Tagen) @ Fa_Kr

Das Problem ist nicht die Zweitwohnungsteuer sondern der Verstoß gegen das Melderecht. Die unterlassene Anmeldung (mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung) am Studienort stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.


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