ZWS elterliches Wohnhaus

ChemistJohn, Montag, 29.05.2017 (vor 2935 Tagen)

Hallo Zusammen,

folgende Situation: Meine Geburtsstadt Troisdorf erhebt seit Anfang diesen Jahres (01.01.2017) eine ZWS und ich habe jüngst einen Brief zur "Anmeldung zur Zweitwohnungssteuer" erhalten. Mein Erstwohnsitz ist in Dortmund. Der Zweitwohnsitz in Troisdorf ist mein altes Bett im Haus meiner Eltern. Ich bin ein bis zwei mal im Monat über ein Wochenende dort.

Dass die ZWS beschlossen wurde, ist leider an mir vorbei gegangen, sodass ich jetzt die Wohnung abmelde(Morgen, 30.05.2017 direkt zum Amt). Allerdings stellt sich mir die Frage, wie ich mit der Zeit, die bis dato vergangen ist umgehe?

Ich habe natürlich keinen Mietvertrag oder sowas bei meinen Eltern, welche Angabe ist in diesem Fall richtig?

Bin ich überhaupt Inhaber einer Zweitwohnung nach der Satzung der Stadt Troisdorf? Satzung der Stadt Troisdorf bzgl ZWS

Wenn ihr Ideen dazu habt, wäre ich euch sehr verbunden.

Viele Grüße

Nebenwohnung im elterlichen Wohnhaus

Alfred @, Montag, 29.05.2017 (vor 2935 Tagen) @ ChemistJohn

Der Vordruck „Steuerklärung zur Zweitwohnungsteuer“ der Stadt T. gehört in die Kategorie Verarschung wenn nicht sogar bewusste Irreführung. Dein Tatbestand ist überhaupt nicht vorgesehen, denn Du bist nicht Inhaber der Nebenwohnung, die deswegen gem. Satzung keine Zweitwohnung ist.

Bereits die Angaben zu „Zweitwohnung für die die Steuererklärung abgegeben wird“ wären in Deinem Fall falsch. An Deiner Stelle würde ich dort in der 1. Zeile schreiben „s. Anschreiben“ und den Rest des Vordrucks bis einschließlich „Bekanntgabeanschrift“ entwerten. Datum und Unterschrift eintragen

In dem Anschreiben würde ich der Stadt mitteilen:

„Ich bin nicht Inhaber einer Zweitwohnung. Bei meiner Nebenwohnung, ........ (Straße, Hausnummer, handelt es sich um eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit in der elterlichen Wohnung (s. Melderegister). Ich habe hinsichtlich der Nebenwohnung keine rechtliche Verfügungsbefugnis.“

Das "jederzeit widerrufbare" entfällt, wenn Du noch keine 18 sein solltest.

Das sollte eigentlich reichen. Wenn es der Stadt nicht genügt, muss sie tätig werden. Chancen hat sie eigentlich keine. Spätestens beim VG Köln ist Schluss.

Das Anschreiben solltest Du sicherheitshalber zusätzlich per Mail mit Empfangsbestätigung verschicken. Manche Städte neigen dazu, derartige „Negativmeldungen“ zu „übersehen“ und dann - evtl. Jahre später – willkürlich geschätzte Steuerbescheide zu verschicken.

Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nicht erforderlich.

Nebenwohnung im elterlichen Wohnhaus

ChemistJohn, Montag, 29.05.2017 (vor 2935 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die rasche Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.

Viele Grüße