Nebenwohnung im elterlichen Wohnhaus

Alfred @, Montag, 29.05.2017 (vor 2936 Tagen) @ ChemistJohn

Der Vordruck „Steuerklärung zur Zweitwohnungsteuer“ der Stadt T. gehört in die Kategorie Verarschung wenn nicht sogar bewusste Irreführung. Dein Tatbestand ist überhaupt nicht vorgesehen, denn Du bist nicht Inhaber der Nebenwohnung, die deswegen gem. Satzung keine Zweitwohnung ist.

Bereits die Angaben zu „Zweitwohnung für die die Steuererklärung abgegeben wird“ wären in Deinem Fall falsch. An Deiner Stelle würde ich dort in der 1. Zeile schreiben „s. Anschreiben“ und den Rest des Vordrucks bis einschließlich „Bekanntgabeanschrift“ entwerten. Datum und Unterschrift eintragen

In dem Anschreiben würde ich der Stadt mitteilen:

„Ich bin nicht Inhaber einer Zweitwohnung. Bei meiner Nebenwohnung, ........ (Straße, Hausnummer, handelt es sich um eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit in der elterlichen Wohnung (s. Melderegister). Ich habe hinsichtlich der Nebenwohnung keine rechtliche Verfügungsbefugnis.“

Das "jederzeit widerrufbare" entfällt, wenn Du noch keine 18 sein solltest.

Das sollte eigentlich reichen. Wenn es der Stadt nicht genügt, muss sie tätig werden. Chancen hat sie eigentlich keine. Spätestens beim VG Köln ist Schluss.

Das Anschreiben solltest Du sicherheitshalber zusätzlich per Mail mit Empfangsbestätigung verschicken. Manche Städte neigen dazu, derartige „Negativmeldungen“ zu „übersehen“ und dann - evtl. Jahre später – willkürlich geschätzte Steuerbescheide zu verschicken.

Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nicht erforderlich.


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