ZWSt Dresden NW bei Eltern

bernd4413 @, Sonntag, 04.03.2007 (vor 6431 Tagen)

Hallo

Aus den Informationen zur ZWSt Stadt Dresden:
Nebenwohnung bei den Eltern
Nicht der Steuerpflicht unterliegen lediglich jene Kinder in der elterlichen Wohnung, die noch unterhaltsberechtigt sind.

Ich kann diese Ausnahme in der Satzung der Stadt Dresden nicht wiederfinden, nur in den Informationen. Gibt es eigentlich hierzu eine gesetzliche Grundlage bzw. ein Urteil>
Für mich stellt sich die Frage, warum wird die Nebenwohnung eines unterhaltsberechtigten Kindes bei den Eltern anders behandelt im Vergleich z.B. zur nicht im Elternhaus befindlichen Nebenwohnung eines unterhaltsberechtigten Studenten>

Gruß
Bernd Jandke


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