Zweitwohnungssteuer von Ehefrau

rennihh, Donnerstag, 08.06.2017 (vor 2923 Tagen)

Folgender Sachverhalt: Meine Ehefrau besitzt in Schleswig-Holstein ein Haus, wo sie gemeldet ist wo und wir uns regelmäßig an den Wochenenden und meist auch an einigen Tagen der Arbeitswoche aufhalten. Sie bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente und ist somit nicht berufstätig.
Ich arbeite in Hamburg und habe meine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen auf 50 v.H. reduziert, das heißt, ich mache in der Regel eine 2- bzw. 3-Tage Woche im Wechsel.
Aufgrund der immer weiter steigenden Mietpreise haben wir uns vor zweieinhalb Jahren in Hamburg ein kleines Reihenhaus zugelegt, was uns zu gleichen Teilen gehört und wo ich gemeldet bin.
Während meiner Arbeitstage in Hamburg wohne ich in dem gemeinsamen, Hamburger Haus und werde - so oft es geht - von meiner Frau begleitet.
Nun verlangt das Hamburger Finanzamt für unseren Wunsch, auch während der Arbeitstage die Feierabende zusammen verbringen zu wollen, eine Zweitwohnungssteuer von meiner Ehefrau.
Müsste meine Frau die Steuer auch zahlen, wenn sie nur gelegentlich mal zu Besuch bei mir in Hamburg ist? Oder welche Möglichkeiten gibt es sonst, bei der dargestellten Konstellation diese Steuer zu vermeiden?
Ich würde mich über sachkundige Ratschläge sehr freuen und bedanke mich im Voraus!


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