Zweitwohnsitzsteuer für Eltern eines Studenten

Schnaps, Freitag, 09.06.2017 (vor 2761 Tagen)

Unser Kind studiert in München und wohnt in einem privaten Studentenheim. Es ist in München mit Nebenwohnsitz angemeldet. Für den Mietvertrag hat der Vermieter keine Bürgschaft der Eltern akzeptiert, wir stehen deshalb neben unserem Kind (=Bewohner) als Eltern im Mietvertrag. Wir als Eltern dürfen die Wohnung aber nicht nutzen, nicht untervermieten oder doppelt belegen. Wir haben auch kein Kündigungsrecht, weil es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt, der automatisch endet.

Unserer Kind ist vermutlich von der Zweitwohnsitzsteuer befreit, weil es kein eigenes Einkommen hat - das haben wir so beantragt.
Nun verlangt die Stadt München von uns Eltern eine Zweitwohnungs-Steuererklärung, weil wir mit im Mietvertragen stehen. Als reine Bürgen wäre das nichts so - wird aber von fast keinem Vermieter akzeptiert.

Kann das so richtig sein?

Zweitwohnungsteuer für Eltern eines Studenten

Alfred @, Freitag, 09.06.2017 (vor 2761 Tagen) @ Schnaps

Es ist in München mit Nebenwohnsitz angemeldet.

Nur der Ordnung halber: Wohl eher mit Nebenwohnung- Ob das melderechtskonform ist, weiß ich nicht- diese Registrierung ist aber der Quell alles Übels.

Wir als Eltern dürfen die Wohnung aber nicht nutzen, nicht untervermieten oder doppelt belegen.

Steht das so im Mietvertrag?

Unserer Kind ist vermutlich von der Zweitwohnsitzsteuer befreit, weil es kein eigenes Einkommen hat - das haben wir so beantragt.

Musste das Kind eine Zweitwohnungsteuererklärung abgeben? Wenn ja, hat es dort angegeben, dass es die NW allein nutzt?

Nun verlangt die Stadt München von uns Eltern eine Zweitwohnungs-Steuererklärung, weil wir mit im Mietvertragen stehen. Die Stadt will von folgender Satzungsregelung Gebrauch machen:

„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Rein formal müsste das scheitern, denn die Eltern, die ja die Nebenwohnung nicht nutzen, haben folglich keine Hauptwohnung. Die Erklärung, dass die Nennung der Eltern im Mietvertrag ausschließlich der Sicherung der Mieteinkünfte des Vermieters dient, sollte eigentlich ausreichen. Aber ob das der Stadt genügt?

wird aber vom Vermieter nicht akzeptiert.

Klar, der hat damit ja auch keinen bürokratischen Ärger.

Kann das so richtig sein?

Vor der Stadtverwaltung und vor Gericht ist alles möglich.

Zweitwohnungsteuer für Eltern eines Studenten

Schnaps, Freitag, 09.06.2017 (vor 2761 Tagen) @ Alfred

"Quell allen Übels" ist genau die richtige Formulierung.
Würden wir nicht mehr so machen - können wir aber für die Vergangenheit nicht mehr ändern. Machen aber leider viele so, die wir vorher gefragt haben.

Es ist ein möblierter Wohnplatz in einem privaten Studentenwohnheim. Voraussetzung für die Nutzung ist laut Vertrag der Status als Studierender, der durch laufende Vorlage der Immatrikulationsbescheinigungen nachzuweisen ist.

Eine Zweitwohnungssteuererklärung hat unser Kind abgegeben und dort angegeben, dass es die NW alleine nutzt. Als Nachweis hat das Amt den MV nachgefordert und ist dort erst auf uns Eltern gekommen.


Mit der Erklärung des Amtes wäre ja jede angemietet Wohnung eine Nebenwohnung für die Eltern, wenn Eltern den Mietvertrag mit unterschreiben. Dies würde ja auch dann zutreffen, wenn der Studierende sich mit erstem Wohnsitz anmeldet. Nur kommt da vermutlich keiner drauf.

Zweitwohnungsteuer für Eltern eines Studenten

Alfred @, Freitag, 09.06.2017 (vor 2761 Tagen) @ Schnaps

Wenn dem Amt der Mietvertrag vorgelegen hat, ist die Forderung nach einer Steuererklärung dreist.

Der Vordruck hat es auch in sich. Da wird in Ziffer 04 nach der Hauptwohnung gefragt. Die kann nur jemand haben, der auch eine Nebenwohnung hat. Da würde ich schon einhaken und bei der Erklärung nur die Felder zu den Ziffern 01 bis 03 ausfüllen, 04 bis 36 entwerten und in 37 Datum und Unterschrift eintragen. Diese „Erklärung“ würde ich dann als Anlage zu einem Schreiben mit Schilderung des Sachverhalts (z.B.: keine Steuerpflicht weil: im Mietvertag nur zur Absicherung des Vermieters, Nutzungseinschränkung laut Mietvertrag, Angabe des Alleinnutzen in der StErkl des Kindes, Hinweis, dass MV bereits vorgelegen hat) an die Stadt schicken. Mal sehen, was dann passiert.