Umzug und Meldung der wohnung Hannover
Da spricht nichts gegen eine Befreiung.
§ 3(1) c) der Satzung lautet:
Steuerbefreit sind Personen, die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt Hannover befindet und das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich wäre,
Trifft alles zu. Die Stadt Hannover wird nach der Registrierung mit Nebenwohnung zur Abgabe einer Zweitwohnungsteuererklärung auffordern. Dem ist nachzukommen, der Befreiungsgrund anzugeben und nachzuweisen (z.B. Arbeitsvertrag).
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Milla1990,
14.06.2017
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Alfred,
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