angemeldeter, aber ungenutzter Zweitwohnsitz im elterlichen Haus

Juna_xy, Sonntag, 25.06.2017 (vor 2467 Tagen)

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Durch einen Zufall habe ich herausgefunden, dass ich noch einen Zweitwohnsitz in Rottenburg a.N. habe, wo ich seit Mitte 2010 gemeldet bin. Ich habe damals lediglich einen Zweitwohnsitz angemeldet, weil ich zwischenzeitlich noch einmal für einen Monat bei meinen Eltern einziehen musste, da meine Wohnung am Hauptwohnsitz doch später als geplant bezogen werden konnte.
Nun habe ich, wie gesagt, durch einen Zufall herausbekommen, dass ich dort immer noch mit Zweitwohnsitz im Haus meiner Eltern gemeldet bin. Nachdem dies der Fall war, habe ich mich im Bürgerbüro meines Erstwohnsitzes am Zweitwohnistz abgemeldet. Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der Stadt Rottenburg zur "Abgabe der Steuererklärung zur Zweitwohungssteuer".Da ich jedoch einfach vergessen habe, meinen Zweitwohnsitz abzumelden - mein Fehler - lief der natürlich weiter. Jedoch habe ich seit meinem Umzug an meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern (Zweitwohnsitz) gar kein Zimmer mehr, geschweige denn dass ich da in irgendeiner Form noch gewohnt habe. Nachdem ich das Schreiben erhalten habe, habe ich bei der Stadt Rottenburg angerufen und meinen Fall geschildert. Die Dame am Telefon meinte, ich wäre auf jeden Fall für die Zeit, in der ich gemeldet war, steuerpflichtig und solle das geschickte Formular ausfüllen. Auf meine Frage, warum ich jetzt erst einen Bescheid bekomme (erst nach 5 Jahren und nur nach Abmeldung), konnte sie mir keine Antwort geben und sagte mir lediglich, dass sie erst seit wenigen Monaten auf dieser Stelle arbeite und da keine Aussage dazu treffen könne.
Mir ist bewusst, dass ich nicht auf jeden Fall Nachzahlungen leisten muss. Allerdings kann ich dieses Formular nicht wirklich ausfüllen, da es einfach nicht auf mich zutrifft, dass ich dort gewohnt habe, auch wenn ich eben gemeldet war, was mir bewusst ist, dass das Abmelden eben ein Versäumnis meinerseits war.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich vorgehen soll? Einfach meinen Fall nochmals schriftlich schildern oder das Formular ausfüllen und zurücksenden?
Über jegliche Art von Antwort bin ich echt dankbar!
Viele Grüße
Juna


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