Frage zur ZWSt
Fällt die ZWS bei minderjährigen tatsächlich weg?
In der Satzung steht dazu nichts. Einschlägige Erfahrungen über die Münsteraner Praxis sind mir nicht bekannt. Ableiten könnte man es unter bestimmten Umständen aus Art. 6 GG – aber nicht so zwingend wie bei der Ehe.
Sind die Behörden verpflichtet mich zu informieren, wenn ZWS anfallen?
Nein, die Satzung ist ordnungsgemäß veröffentlicht und sieht das nicht vor.
Problem: Die verspätete Meldung des Umzugs könnte als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Issam,
19.07.2017
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