Zweitwohnsitz Erfurt HILFE
Hallo Tommy,
die gültige, deswegen aber nicht rechtmäßige Zweitwohnungsteuersatzung Erfurts ist zum 1.1.2006 in Kraft getreten worden.
Von wann bis wann - ich vermute 1.1.2003 bis 31.12.2005 -, hat die alte Satzung gegolten. Die ist aufgehoben.
Die verspätete Anmeldung in Erfurt ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das kommt dann noch oben drauf, denn es hat mit der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun. Das wäre nicht zu beanstanden.
Wenn Du weiterhin darauf beharrst, Erfurt die ganze Zeit als (steuerrechtlichen) Neben- oder Zweitwohnsitz gehabt zu haben, bist Du natürlich steuerpflichtig. Denn dann hättest Du in Erfurt eine Wohnung innegehabt.
Solltest Du aber, was zu vermuten ist, in Erfurt nur ein Zimmer in der Wohnung Deiner Mutter genutzt und dieses als Nebenwohnung gemeldet haben, wird Erfurt zwar auch das Geld von Dir haben wollen, allein dann fehlt die Rechtsgrundlage.
Ansonsten bin ich ein bisschen erstaunt, dass die sicherlich vorzügliche und tadelsfreie, gut erzogenen Erfurter Stadtverwaltung so lange eine Nebenwohnung übersehen hat. Dies erscheint mir unvorstellbar.
Noch Fragen>
Gruß
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Tommy,
05.03.2007
- Zweitwohnsitz Erfurt HILFE - Christian, 05.03.2007