Ferienwohnung mieten
Heideknick01, Dienstag, 08.08.2017 (vor 2703 Tagen)
Wenn ich eine Ferienwohnung für einen längeren Zeitraum miete, ab wann bin ich dann ZWS pflichtig? Und bin ich es obwohl ich die Wohnung nur als Ferienaufenthalt nutze, also keinen Wohnsitz begründe?
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Alfred , Mittwoch, 09.08.2017 (vor 2702 Tagen) @ Heideknick01
Wenn ich eine Ferienwohnung für einen längeren Zeitraum miete, ab wann bin ich dann ZWS pflichtig?
Die Frage lässt sich so allgemein nicht beantworten.
In welcher Kommune liegt die Ferienwohnung?
Was bedeutet „längerer Zeitraum“?
Und bin ich es obwohl ich die Wohnung nur als Ferienaufenthalt nutze, also keinen Wohnsitz begründe?
Spielt für die ZWSt keine Rolle.
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Heideknick01, Mittwoch, 09.08.2017 (vor 2702 Tagen) @ Alfred
Danke für die schnelle Antwort. Die Wohnung liegt in Schleswig-Holstein. Die Satzung spricht von Wohnung 'innehaben'. Bedeutet das mieten in jedem Sinn oder mieten mit Wohnsitznahme?
Ich wüsste gerne, wo die Grenze gezogen wird, denn ich bin als Mieter für zwei,drei oder vier Wochen auf Sylt, Grömitz, etc. oder generell in keinem Ferienwohnungskatalog auf eine mögliche Steuerpflicht hingewiesen worden....
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Alfred , Mittwoch, 09.08.2017 (vor 2702 Tagen) @ Heideknick01
Bedeutet das mieten in jedem Sinn oder mieten mit Wohnsitznahme?
Wer als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter eine Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf nutzt, ist als deren Inhaber anzusehen.
Ich wüsste gerne, wo die Grenze gezogen wird, ...
Das ergibt sich aus der Satzung. Um die Frage zu beantworten, muss man wissen, in welcher Kommune die Ferienwohnung liegt.
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Harry159, Dienstag, 03.10.2017 (vor 2647 Tagen) @ Alfred
Für das Ausland gibt es bei Alpenimmobilien eine ganz gute Info-Seite: