Das Urteil des Bayerischen VGH vom 14.02.2007, das einen Gegenpol zum Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.1.2007 bietet, ist hier nachzulesen:
Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
Christian
, Mittwoch, 07.03.2007 (vor 7173 Tagen) @ stefanie
Ein sehr erfreuliches Urteil, stellt es doch endlich unmissverständlich klar, was das Anknüpfen an des Melderecht bewirkt, und dass in Bayern kommunale Selbstverwaltung und kommunale gesetzgeberische Freiheit unantastbar sind.
Ein klares, deutliches und streng logisch aufgebautes Urteil - scharf wie ein Fallbeil. Für jeden leicht nachvollziehbar. Etwas anderes war von der Bayerischen Justiz auch nicht zu erwarten. Damit dürfte jeder Widerspruch ein Ende haben.
Fazit: Ein Urteil, würdig der mehr als tausendjährigen Geschichte des Landes und ein neues Kapitel in der viel kürzeren Geschichte der Zweitwohnungsteuer.
Zusätze:
1. Aus meiner Sicht das Beste an diesem Urteil: Es kommt ohne das sonst übliche Gesülze vom „Wohnsitz“ aus, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Studenten zu begründen.
2. Bewundernswert auch die Konsequenz, mit der, wohl aus datenschutzrechtlichen Gründen, in diesem anonymisierten Urteil die Stadt Augsburg nicht als Beklagte (Beklagenswerte>) genannt wird.
Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
Yvonne Winkler
, Mittwoch, 07.03.2007 (vor 7173 Tagen) @ Christian
Dank an Stefanie, für das Einstellen des Urteils!
Ergänzung zu Christians Posting:
Damit dürfte jeder Widerspruch ein Ende haben.
...zumindest in Bayern im Hinblick auf die dort ausgeurteilte Auffassung zur Qualität des Innehabens der Haupt/Erstwohnung bei Studenten.
Ansonsten käme es auf die angegriffene Satzung an
YW
Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
Christian
, Mittwoch, 07.03.2007 (vor 7173 Tagen) @ Yvonne Winkler
Liebe Yvonne,
Bayern ist überall.
Aber hinter "ein Ende haben" gehört natürlich ein
Gruß
Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
stefanie
, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 7171 Tagen) @ Christian
» Dank an Stefanie, für das Einstellen des Urteils!
Keine Ursache! ;)
» Bayern ist überall.
Bayern ist doch ein eigener Staat und hat damit für den Rest von Deutschland überhaupt nichts zu melden!
Das konnte ich mir jetzt einfach nicht verkneifen.
Aber nun meine 2 Cent zum Urteil:
An die Qualität der Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinn hat der Satzungsgeber mit der Formulierung „eine andere
Wohnung als Hauptwohnung … inne hat“ keine strengeren Anforderungen gestellt, als sie das Melderecht mit den Merkmalen des Beziehens, des Auszugs und der überwiegenden Benutzung enthält.
Aha und der Satzungsgeber darf das natürlich, um den strengen Anforderungen, die das BVerfG im Jahre 1983 aufgestellt hat zu (umgehen) erfüllen.
Man kann mit anderen Worten eine Zweitwohnung bewohnen und dort gemeldet sein, ohne sie zugleich „innezuhaben“ und damit steuerpflichtig zu sein. Ein Beispiel hierfür sind in
der elterlichen Wohnung zeitweise wohnende und dort – zu Recht – mit Nebenwohnung gemeldete Kinder, die auswärts studieren und sich überwiegend in ihrer Unterkunft am Studienort aufhalten, wo sie dementsprechend mit der Hauptwohnung gemeldet sind; sie bewohnen (auch) die elterliche Wohnung, haben diese aber im Regelfall mangels rechtlicher Verfügungsbefugnis nicht inne.
Das heißt im Klartext, diese Nebenwohnung unterliegt nicht der Steuerpflicht. Also Hauptwohnung in der Unistadt, Nebenwohnung bei den Eltern = keine Steuer.
Denn auch wenn studierende Kinder die (Haupt- und Erst-)Wohnung bei den Eltern „kostenlos“ – tatsächlich freilich unter Verbrauch von Sachunterhaltsleistungen
– nutzen können, erfordert die daneben am Studienort benutzte Zweitwohnung einen sonst gerade nicht entstehenden finanziellen Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich
der Erstwohnung zusammensetzt. Dieser zusätzliche Aufwand stellt einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer dar. Von wem und mit welchen Mitteln er finanziert wird und welchem Zweck er des
Näheren dient, ist dabei unerheblich.
Und das heißt im Klartext: Hauptwohnung bei den Eltern, Nebenwohnung in der Unistadt = Steuer.
Liebes BayVGH,
vielen Dank für das doch recht amüsante Urteil. Ich habe selten so gelacht. Als ich mir Ihr Urteil durchgelesen habe, musste ich mir einen Hund vorstellen, der sich in den eigenen Schwanz beißt. Dieses möchte ich auch gleich noch begründen.
Sie stellen fest: Dieser Aufwand stellt einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer dar und meinen damit die Konstellation, dass die Hauptwohnung im Hause der Eltern und die Nebenwohnung die 'eigene' ist. Erklären Sie mir doch bitte den Unterschied im Aufwand, wenn meine Hauptwohnung die eigene und die Nebenwohnung im Hause der Eltern ist. Ja richtig, es gibt KEINEN! In beiden Konstellationen betreibt der Betroffene haargenau den gleichen Aufwand, er allein entscheidet wo er sich öfter aufhält, aber der Aufwand zur Unterhaltung der Wohnungen ist und bleibt der gleiche. Nun stellen Sie aber das Gegenteil fest und verstoßen somit gegen Art. 3 GG. Dies ist so offensichtlich, dass es für Studierende im 2. Semester ohne weiteres erkennbar wäre. Ich bitte Sie daher doch nochmal über ein Repetitorium, vielleicht bei Alpmann Schmidt oder Hemmer oder dergleichen nachzudenken, denn Ihre bisherige Leistung ist allerhöchstens mit einem Punkt zu bewerten, da ein solch gravierender Grundrechtsverstoß nur zu einer Benotung unter dem Strich führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie
Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
Christian
, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 7171 Tagen) @ stefanie
Hallo Stefanie,
also bitte.
» Bayern ist doch ein eigener Staat und hat damit für den Rest von
» Deutschland überhaupt nichts zu melden!
Der 1. Halbsatz stimmt ja fast noch. Bayern ist ein Freistaat. Aber danach> Es ist doch genau umgekehrt! Der Rest von Deutschland (einschließlich Karlsruhe) hat in Bayern nichts zu melden! Qed.
An die Qualität der Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinn hat der Satzungsgeber mit der Formulierung „eine andere Wohnung als Hauptwohnung … inne hat“ keine strengeren Anforderungen gestellt, als sie das Melderecht mit den Merkmalen des Beziehens, des Auszugs und der überwiegenden Benutzung enthält.
Das ist exakt die gleiche Anforderung, die der Satzungsgeber an die Nebenwohnung oder Zeitwohnung oder Wohnung - ach was soll’s - gestellt hat. Das BVerfG spricht doch auch nur ganz allgemein von Wohnungen, ohne diese näher zu definieren. Die Idee, dass eine Wohnung mehr sein könnte als ein umschlossener Raum zum Schlafen, hat sich vielleicht noch nicht überall herumgesprochen. In Sri Lanka habe ich Fischer gesehen, die schliefen auf einem vom Indischen Ozean umschlossenen Pfahl. Geht doch auch! Und wenn der Satzungsgeber es nun mal so will …
» Das heißt im Klartext, diese Nebenwohnung unterliegt nicht der
» Steuerpflicht. Also Hauptwohnung in der Unistadt, Nebenwohnung bei den
» Eltern = keine Steuer.
» Und das heißt im Klartext: Hauptwohnung bei den Eltern, Nebenwohnung in
» der Unistadt = Steuer.
Ja, genau. So einfach ist (nicht nur) das bayerische Separatuniversum. Und das sind doch nun wirklich zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Und beruhige Dich, es gibt schon Städte, die auch bei der Nebenwohnung auf das Merkmal „Innehaben“ ganz verzichten wollen - Trier z.B. (nicht Bayern). Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und -vereinfachung. Die trägt alles, wirklich alles.
Allerdings, wenn gilt:
»
Von wem und mit welchen Mitteln er finanziert wird und welchem Zweck » er des Näheren dient, ist dabei unerheblich.
hätte ich vielleicht doch einen konstruktiven, alle Seiten befriedigenden Vorschlag. Die Städte finanzieren den Aufwand für die Zweitwohnung, und die Studierenden zahlen die Nebenwohnungsteuer. Oder umgekehrt: Die Städte finanzieren den Aufwand für die Nebenwohnung, und die Studierenden zahlen die Zweitwohnungsteuer. Ist doch egal ob Zweit- oder Nebenwohnung, wenn beides das Gleiche ist. Wozu eigentlich "Zweitwohnung"> Ist doch nur umständlich.
In der Bewertung irrst Du Dich freilich. Die Auffassung des VGH ist deckungsgleich mit der der Regierung und der Regierungspartei. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und das mit dem 2. Semester Jura tut auch weh. Das scheint mir eher eine Frage des gesunden Menschenverstands zu sein.
Gruß
Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
stefanie
, Freitag, 09.03.2007 (vor 7171 Tagen) @ Christian
» Es ist doch genau umgekehrt! Der Rest von Deutschland
» (einschließlich Karlsruhe) hat in Bayern nichts zu melden! Qed.
Stimmt natürlich, das ist der kleine aber feine Unterschied, den du da sehr gut herausgearbeitet hast.
» In Sri Lanka habe ich Fischer gesehen, die
» schliefen auf einem vom Indischen Ozean umschlossenen Pfahl. Geht doch
» auch! Und wenn der Satzungsgeber es nun mal so will …
Und was ist mit der Parkbank>
» hätte ich vielleicht doch einen konstruktiven, alle Seiten befriedigenden
» Vorschlag. Die Städte finanzieren den Aufwand für die Zweitwohnung, und
» die Studierenden zahlen die Nebenwohnungsteuer. Oder umgekehrt: Die Städte
» finanzieren den Aufwand für die Nebenwohnung, und die Studierenden zahlen
» die Zweitwohnungsteuer. Ist doch egal ob Zweit- oder Nebenwohnung, wenn
» beides das Gleiche ist. Wozu eigentlich "Zweitwohnung"> Ist doch nur
» umständlich.
Ja genau, besser natürlich man ändert auch gleich die Namen der Satzungen, damit es bei uns Bürgern, die ja immer alles falsch verstehen, nicht mehr zu Missverständnissen führt!
Stefanie
Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
Christian
, Freitag, 09.03.2007 (vor 7171 Tagen) @ stefanie
Hallo Stefanie,
Vielleicht könnte man diese Steuer auch Nebenzweitwohnungwohnsitzsteuer nennen - dann wäre für jeden was dabei und jeder kann sich raussuchen, was er denn gerne hätte.
Das mit der Parkbank werde ich aufgreifen, denn wenn man die Wohnung ganz weglässt können endlich alle, selbst Obdachlose, zu dieser Steuer herangezogen werden.
„Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder Platz, der zum Schlafen genutzt wird.“ Könnte gehen.
Bevor das Ganze zu tiefgründig wird, werde ich mich meinem Hobby, dem Brauchtum im Frühen Mittelalter - der Wegelagerei und dem Straßenraub - widmen. Das war eine ehrliche, tolle Sache. Da kam man noch ganz ohne Juristen aus. Die haben das erst später kaputt gemacht (Störtebeker, Schinderhannes usw.)
Gruß