Wozu überhaupt ein Zweitwohnsitz?

Antje Eichler @, Dienstag, 06.03.2007 (vor 7174 Tagen)

Ich arbeite beruflich mit Studierenden zusammen und bekomme immer wieder Kritik an der Zweitwohnungssteuer zu hören. Dabei verstehe ich allerdings nicht, warum ein Student/eine Studentin einen Zweitwohnsitz braucht. Was spricht dagegen, sich am elterlichen Wohnsitz abzumelden und in der Stadt, in der man studiert, seinen Hauptwohnsitz anzumelden> Kindergeld, BAföG, Krankenkasse, KFZ-Anmeldung etc. - das alles bleibt davon unberührt. Das einzige, was sich meinen bisherigen Erkenntnissen nach ändert, ist das Wahlrecht. Aber macht das nicht Sinn, dass man dort wählt, wo man seine meiste Zeit verbringt, nämlich am Studienort> Das hier soll bitte nicht als Pro für eine Zweitwohnungssteuer verstanden werden, sondern als einfache Frage mit der Bitte um eindeutige Antworten!

Wozu überhaupt ein Zweitwohnsitz?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 06.03.2007 (vor 7173 Tagen) @ Antje Eichler

Im Grundsatz gebe ich Ihnen recht. Wozu das Ganze>

Eine Grundlage ist das Melderecht, das ein Abbild der realen Lebensverhältnisse sein sollte. Wenn jemand noch jedes Wochenende nach Hause fährt, obwohl er studiert und sich auch sonst überwiegend dort aufhält, also in seiner Unistadt noch nicht richtig angekommen ist, muss er sich nach Melderecht so melden, wie es der Realität entspricht.

Dann kommt es zur Situation der Zweitwohnung. Oder die Freundin wohnt noch am Heimatort und man will dort möglichst viel Zeit verbringen. Auch das ist plausibel. Manch einer will sein Wahlrecht dort behalten, weil er in die Lokalpolitik eingestiegen ist. Es gibt viele Gründe dafür.

Diese ganzen Versicherungsfragen, Kindergeld etc. sind idR keine Gründe, stimmt.

Das Melderecht bildet die Grundlage. Die Zweitwohnungsteuer kommt erst in der zweiten Runde ins Spiel.

Yvonne Winkler

Wozu überhaupt ein Zweitwohnsitz?

Michael @, Dienstag, 06.03.2007 (vor 7173 Tagen) @ Antje Eichler

Hallo Antje!

Solange man in der elterlichen Wohnung noch ein Zimmer hat, in dem man sich regelmäßig aufhält, muss man sich dort auch anmelden. Das ist z. B. bei den Studenten der Fall, die regelmäßig am Wochenende und in den Semesterferien "nach Hause" fahren. Gründe dafür gibt es sicherlich ausreichend (Verwandte und Freunde wohnen noch dort, es ist bequemer ("Hotel Mama"), etc).

Das Melderecht sieht jetzt vor, dass man (Unverheiratete!) sich da mit Hauptwohnung melden muss, wo man sich am meisten aufhält, unabhängig vom Grund des Aufenthalts. Bei den oben beschriebenen Studenten (Wochenende und Semesterferien zu Hause) ist diese Hauptwohnung daher die elterliche Wohnung. Diejenigen, die nur noch gelegentlich zu den Eltern fahren und z. B. auch in den Semesterferien z. B. für den Job am Studienort sind, haben eben am Studienort die Hauptwohnung, im Elternhaus aber noch eine Nebenwohnung.

Neben dem Melderecht (das eigentlich der einzige Grund wäre...), gibt es für Studierende noch andere Gründe, die elterliche Wohnung als Hauptwohnung zu melden, auch wenn das vielleicht nicht ganz korrekt ist:
- Die meiste offizielle Post geht an die Hauptwohnung. Wenn man jetzt die Nebenwohnung am Studienort z. B. in den Semesterferien nicht regelmäßig aufsucht, kann wichtige Post, auf die man u. U. schnell reagieren muss, verpasst werden. Ein Nachsendeauftrag kostet wiederum Geld, ist mit Aufwand verbunden und wird auch nicht immer akzeptiert (Zustellvermerk "nicht nachsenden"). Die elterliche Wohnung ist i. d. R. ständig besetzt und man wird über Post rechtzeitig informiert.
- Bei einigen Versicherungen ist die Mitversicherung von Auszubildenden/Studenten im Rahmen der Familienversicherung daran geknüpft, dass sie noch hauptsächlich zu Hause wohnen (wird dann am Meldestatus festgemacht, weil das am einfachsten nachzuweisen ist). Das könnten z. B. Haftpflicht, Hausrat (für die Nebenwohnung am Studienort!) und Rechtsschutz sein.
- Die von Dir angesprochene Kfz-Zulassung hat sich zum 1.3.2007 geändert. Ab sofort können Autos von Privatleuten nur noch am Erstwohnsitz zugelassen werden, das bisherige Standortprinzip gilt nicht mehr.

Wie Du siehst, es gibt noch ausreichene Gründe für die Beibehaltung der (Erst-)Wohnung im Elternhaus.


Viele Grüße,

Michael