6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Alfred @, Montag, 11.09.2017 (vor 2566 Tagen) @ Sabrina

Mit Wohnsitzen kann ich nichts anfangen.

Melderechtlich verstehe ich Dich so, dass Du bis 1.4. in Düsseldorf mit alleiniger Wohnung registriert warst und seit 1.4. in Bochum mit Hauptwohnung und in Düsseldorf mit Nebenwohnung registriert bist. Ist das so richtig?

2 Hinweise:

Für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer ist weder in Bochum noch in Düsseldorf das Finanzamt zuständig.

Doppelte Haushaltsführung fällt ins Einkommensteuerrecht. Da halte ich mich zurück. Nur so viel: Im Allgemeinen ist maßgeblich, dass Du in Bochum eine Wohnung aus beruflichen Gründen hältst und Deinen Lebensmittelpunkt nachweislich in Düsseldorf hast und dort einen eigenen Haushalt führst bzw. an einer Haushaltsführung beteiligt bist. Dann lässt sich die beruflich bedingte Wohnung steuerlich geltend machen. Die melderechtliche Registrierung der beiden Wohnungen ist dabei relativ unerheblich.


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