Zweitwohnung als Zwischenmieter

Hansi, Mittwoch, 20.09.2017 (vor 2660 Tagen)

Hallo zusammen,

irgendwie finde ich im Internet keine richtige Infos dazu.

Mein Fall:

Bin in Mainz als Zwischenmieter in einer Wohnung eingetragen und habe dort ein WG-Zimmer inne. Ich würde gerne Mainz als Zweitwohnung nutzen und den Heimatort meiner Eltern als Erstwohnung eintragen lassen. Ich will in ca. 3 oder 4 Monaten sowieso nach Frankfurt ziehen.

Frage:

- Muss ich Mainz als Zweitwohnung anmelden?
- Welche Kaltmiete zahle ich? Die Kaltmiete teile ich natürlich mit meinem Mitbewohner.

Beispiel:

Wir zahlen 500 Euro kaltmiete und das ist dann 500 Euro / 2 Personen = 250 Euro pro Person.
250 * 12 * 0,1 = 300 Euro Zweitwohnungssteuer

Ist das korrekt?

Viele Grüße

Zweitwohnung als Zwischenmieter

Alfred @, Mittwoch, 20.09.2017 (vor 2660 Tagen) @ Hansi

Bin in Mainz als Zwischenmieter in einer Wohnung eingetragen und habe dort ein WG-Zimmer inne. Ich würde gerne Mainz als Zweitwohnung nutzen und den Heimatort meiner Eltern als Erstwohnung eintragen lassen.

Einfach mal im Meldegesetz nachgucken. Ggf. musst Du Dich in Mainz überhaupt nicht melderechtlich registrieren lassen (Aufenthalt weniger als sechs Monate).
Keine Nebenwohnung = keine Hauptwohnung = keine Zweitwohnung = keine Zweitwohnungsabgabe.