Zweitewohnungsteuer zurückbekommen, möglich?

Lincamp, Freitag, 29.09.2017 (vor 2651 Tagen)

Hallo, Zusammen,

meine Frau hat von 12.2016 bis 08.2017 Zweitwohnungssteuer in Ludwigshafen gezahlt. Wir hatten Hauptwohnung in Bonn und Sie hat wegen der Arbeit diese Nebenwohnung in Ludwigshafen. Eigentlich sollten verheiratete Leute befreit, aber wir wussten das nicht. Die Steuerverwaltung in Ludwigshafen will uns die Steuer nicht zurückzahlen. Ist das gerecht? Ist es noch möglich die Zahlung zurückbekommen, z. B. per Steuererklärung? Danke.

Zweitwohnungsteuer zurückbekommen, möglich?

Alfred @, Freitag, 29.09.2017 (vor 2651 Tagen) @ Lincamp

Die beruflich bedingten Nebenwohnungen Verheirateter sind keineswegs immer von der Zweitwohnungsteuer befreit.

Die Zurückholung der Steuer - vorausgesetzt sie wäre rechtswidrig/nichtig - , dürfte schwierig und wenn überhaupt wohl nicht ohne Gang zum Gericht möglich sein. Ergebnis: offen, selbst bei der rechtswidrigen Satzung der Stadt L..

Steuererklärung: ZWSt lässt sich allenfalls bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.

"Gerecht" - ein schwieriger Begriff, besonders im Recht.

Zweitwohnungsteuer zurückbekommen, möglich?

Lincamp, Freitag, 29.09.2017 (vor 2651 Tagen) @ Alfred

Hallo, Alfred,

Danke für die Antwort. Als ich vor einem Monat auch nach Ludwigshafen umgezogen, haben wir die Wohnung in Ludwigshafen als Hauptwohnung angemeldet, und die Mitarbeiterin am Rathaus haben uns gesagt, dass meine frau Keine Zweitwohnungsteuer zahlen müsste, und wir könnte die Zahlung zurückfordern. Die Mitarbeiter bei der Steuerverwaltung hat mir gesagt, wir können keine Rückzahlung bekommen obwohl meine Frau müsste nicht die Zweitwohnungsteuer zahlen..

Zweitwohnungsteuer zurückbekommen, möglich?

Alfred @, Montag, 02.10.2017 (vor 2648 Tagen) @ Lincamp

Wenn die Voraussetzungen stimmen, ist die Besteuerung verfassungswidrig Sie beruht auf einer verfassungswidrigen Satzung. Das scheinen die Mitarbeiter im Rathaus auch zu wissen. Aber die Stadt ist in einer komfortablen Situation. Sie hat eine bestandskräftigen Steuerbescheid, der von einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer gestützt wird und sie hat das Geld.

Ob da im Guten was zu machen ist, müsste man ausprobieren. Als (wahlberechtigter) Bürger der Stadt ist es vielleicht einfacher. Allerdings sollte man sich da nicht an einem Mitarbeiter abarbeiten sondern den Verantwortlichen für Finanzen (Dieter Feid) oder die Oberbürgermeisterin selbst mal um „Erläuterung“ bitten.