Student mit Zimmer bei Eltern

Tom1966, Berlin, Mittwoch, 11.10.2017 (vor 2639 Tagen)

Hallo,
ich benötige etwas Hilfe zur ZWS.
Mein Sohn wohnt seit 10/2016 in Köln im Studentenwohnheim (ca. 10 qm, bei Mitbenutzung von Küche und Bad).
Dort musste (!) er sich als Hauptwohnung anmelden (Pflicht lt. Merkblatt des Studierendenwerks).
Da er bei uns im Eigentum-Reihenhaus (gesamte Wohnfläche ca. 120 qm) noch sein Kinder-Zimmer (ca. 12 qm) behalten hat, hat er Berlin als Nebenwohnung eintragen lassen. Er zahlt keine Miete an uns.

Jetzt kam der Fragebogen zur ZWS-erklärung.

Ist er wirklich für das selten genutzte Kinder-Zimmer in unserem Haus ZW-steuerpflichtig?
Wenn ja, wie wird die Wohnfläche aufgeteilt? (für die spätere Multiplikation mit dem Wert aus dem Mietspiegel)

Danke und Grüße

Student mit Zimmer bei Eltern

Alfred @, Mittwoch, 11.10.2017 (vor 2639 Tagen) @ Tom1966

Es besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht. Das ist im Gesetz und im Merkblatt etwas nebulös beschrieben (Absicht? Unkenntnis?) und in dem Formular „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ nicht vorgesehen.

Deswegen:
Vordruck nur bis Ziffer 14 ausfüllen, dazu Datum und Unterschrift.
Neben dem Halbsatz „Es besteht KEINE Steuerpflicht weil,“ eintragen: „siehe Anschreiben,“
Alles übrige durchstreichen.
Aus purer Bosheit würde ich im Kopf bei „Zweitwohnungssteuernummer“ noch das 2. „s“ durchstreichen – es entspricht nicht dem Gesetz.

Dazu im Anschreiben sinngemäß:
„Es besteht keine Steuerpflicht, weil ich die Nebenwohnung weder als Eigentümer noch als Mieter oder sonstiger Verfügungsberechtigter innehabe. Es handelt sich bei der Nebenwohnung um ein Zimmer in der elterlichen Wohnung, in dem mir lediglich eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten wird.“

Das sollte eigentlich reichen.

Student mit Zimmer bei Eltern

Tom1966, Berlin, Mittwoch, 11.10.2017 (vor 2639 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Wir werden das genau so machen.
DANKE!