Student mit Zimmer bei Eltern
Es besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht. Das ist im Gesetz und im Merkblatt etwas nebulös beschrieben (Absicht? Unkenntnis?) und in dem Formular „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ nicht vorgesehen.
Deswegen:
Vordruck nur bis Ziffer 14 ausfüllen, dazu Datum und Unterschrift.
Neben dem Halbsatz „Es besteht KEINE Steuerpflicht weil,“ eintragen: „siehe Anschreiben,“
Alles übrige durchstreichen.
Aus purer Bosheit würde ich im Kopf bei „Zweitwohnungssteuernummer“ noch das 2. „s“ durchstreichen – es entspricht nicht dem Gesetz.
Dazu im Anschreiben sinngemäß:
„Es besteht keine Steuerpflicht, weil ich die Nebenwohnung weder als Eigentümer noch als Mieter oder sonstiger Verfügungsberechtigter innehabe. Es handelt sich bei der Nebenwohnung um ein Zimmer in der elterlichen Wohnung, in dem mir lediglich eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten wird.“
Das sollte eigentlich reichen.
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- Student mit Zimmer bei Eltern -
Tom1966,
11.10.2017
- Student mit Zimmer bei Eltern -
Alfred,
11.10.2017
- Student mit Zimmer bei Eltern - Tom1966, 11.10.2017
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Alfred,
11.10.2017