Duales Studium - Ummeldung nötig?

Nobby63, Donnerstag, 12.10.2017 (vor 2638 Tagen)

Hallo
unser Sohn beginnt ein duales Studium, sein Arbeitgeber befindet sich bei uns im Ort und er bleibt in seinem Zimmer im Elternhaus wohnen. Für die Studienzeit habt er ein Zimmer angemietet. Dieser Mietvertrag läuft über die gesammte Zeit der Ausbildung. Ist also sozusagen ein 3 Jahresmitvertrag mit monatlicher Miete.
Das Studium wechselt vierteljährlich mit der Arbeit. Wärend des Studiums fährt er mindestends jedes 2te Wochenende nach Hause.
Das heißt, die Zweitwohnung wird nicht mal in der Hälfte des Jahres benutzt.
Da die Zweitwohnungssteuer nur bei einer Anmeldung als Zweitwohnsitz fällig wird kann man bei dieser Nutzungdauer nicht auf das Ummelden verzichten und somit die Steuer umgehen?
Muss er sich ummelden?
Wo finde ich Gesetzestexte zur Ummeldepflicht aus denen dies hervorgeht?

Danke im Vorraus für Ihre Hilfe

Duales Studium - Ummeldung nötig?

Alfred @, Donnerstag, 12.10.2017 (vor 2638 Tagen) @ Nobby63

Da die Zweitwohnungssteuer nur bei einer Anmeldung als Zweitwohnsitz fällig wird ...

Das kann so nicht stimmen. Um welche Kommune handelt es sich denn?


Maßgeblich ist hier das Bundesmeldegesetz, Abschnitt 3 „Allgemeine Meldepflichten“.

Duales Studium - Ummeldung nötig?

Nobby63, Donnerstag, 12.10.2017 (vor 2638 Tagen) @ Alfred

Es handelt sich um Mosbach in BW, ich hab es zumindest so verstanden, das die Steuer nur bei einem Zweitwohnsitz fällig wir.

Duales Studium - Ummeldung nötig?

Alfred @, Donnerstag, 12.10.2017 (vor 2638 Tagen) @ Nobby63

Muss/Kann man so verstehen. Die Satzung ist in dem Punkt formal falsch - "Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes" gibt es nur, wenn auch eine Nebenwohnung existiert.

Ändert aber leider nichts an der Meldepflicht. Allenfalls wäre noch sehr eingehend zu prüfen, ob es sich in Mosbach nicht doch um die HW handelt. Dann entfiele die ZW-Steuer.