Duales Studium - Ummeldung nötig?

Alfred @, Donnerstag, 12.10.2017 (vor 2638 Tagen) @ Nobby63

Muss/Kann man so verstehen. Die Satzung ist in dem Punkt formal falsch - "Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes" gibt es nur, wenn auch eine Nebenwohnung existiert.

Ändert aber leider nichts an der Meldepflicht. Allenfalls wäre noch sehr eingehend zu prüfen, ob es sich in Mosbach nicht doch um die HW handelt. Dann entfiele die ZW-Steuer.


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