Der Gemeinde selbst Änderung im Familienstand mitteilen?
Nachträglich mein Beileid.
Einige wenige Kommunen verzichten aus Pietätsgründen in solchen Fällen unter Umständen auf die Erhebung der ZWSt. Ob das der Fall ist, kann ich nicht sagen, dazu fehlen mir die nötigen Informationen. Müsste man erfragen.
Zu beachten ist allerdings auch das Meldegesetz. Wenn die beruflich bedingte Wohnung die vorwiegend genutzte ist, muss sie als Hauptwohnung und die bisherige gemeinsame eheliche Wohnung als Nebenwohnung registriert werden. Die ZWSt entfiele am Arbeitsort damit. Ob am Ort der bisherigen Hauptwohnung eine ZWSt erhoben wird, kann ich nicht sagen, auch dazu fehlen mir die nötigen Informationen.
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Carla,
19.10.2017
- Der Gemeinde selbst Änderung im Familienstand mitteilen? -
Alfred,
20.10.2017
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Alfred,
20.10.2017