Zweitwohnsitzsteuer bei zusammengelegten Grundstücken

joha, Samstag, 21.10.2017 (vor 2629 Tagen)

Hallo allerseits,

wir haben zu unserem Grundstück das Nachbargrundstück gepachtet (beide beim gleichen Verpächter) (Gemeinde Wietze/Niedersachsen) und nutzen nun beide als ein gemeinsames, ohne Zaun. Auf dem neuen Grundstück befindet sich ein Mobilheim, das wir vom Vorpächter gekauft haben. Es hat ein Bad und eine Küche, ist aber ungedämmt. Wir nutzen es als Hobbyraum und Trainingsraum. Eine Grunderwerbssteuer ist fällig. Ok, aber nun sollen wir für dieses die Zweitwohnungssteuer entrichten. Rechtens? Müssen wir die Grundstücke erst vereinigen lassen, um die Steuer zu umgehen? Da es Wochenendgebiet ist, kann das andere Haus nicht als Arbeitsraum/Büro angemeldet werden.

Danke im Voraus!

Zweitwohnungsteuer bei zusammengelegten Grundstücken

Alfred @, Mittwoch, 25.10.2017 (vor 2625 Tagen) @ joha

So wie es klingt, ist die Forderung der Kommune erst Mal berechtigt, denn ich nehme an, für das Mobilheim wurde bisher auch ZWSt bezahlt. Ob die beiden Objekte auf einem oder zwei benachbarten Grundstücken liegen dürfte dabei relativ unerheblich sein. Widersinnig ist es trotzdem. Man könnte sinngemäß argumentieren wie im Beitrag „zwei nebenwohnungen in einem Haus - bibo3678, 04.10.2017“ aufgezeigt.
Ob's hilft?

Zweitwohnungsteuer bei zusammengelegten Grundstücken

joha, Donnerstag, 26.10.2017 (vor 2624 Tagen) @ Alfred

Danke. Es wird ein harter Kampf...