Verspätete Ummeldung (Student, Elternhaus)
Mit dem Auszug aus dem Elternhaus hättest Du Dich am neuen Wohnort mit alleiniger Wohnung registrieren lassen müssen (Anmeldung gem. Meldegesetz). Der Eigentumsanteil an der elterlichen Wohnung spielt melderechtlich keine Rolle, ebenso die Besuche im Elternhaus.
Zweitwohungsteuerhinterziehung kann Dir beim Nachholen der Anmeldung am neunen Wohnort nicht vorgeworfen werden. Bleibt "nur" die Ordnungswidrigkeit der bis heute unterlassenen Anmeldung.
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Sebastian1133445,
22.11.2017
- Verspätete Ummeldung (Student, Elternhaus) - Alfred, 22.11.2017