Befreiung ZWS Bonn
Hallo,
seit Aug letztens Jahres pendle ich zwischen Hamburg und Bonn. In Hamburg lebe ich mit meinem Mann. Ich zahle seit Aug eine Zweitwohnsitzsteuer in Bonn. Nach der Heirat, Nov 2017, bin ich auf das Finanzamt in Bonn zugegangen, um mich entsprechend von der
Zweitwohnsitzsteuer befreien zu lassen. Hier habe ich die Aussage erhalten, dass ich nur unter der Vorrausetzung befreit werde, wenn ich mich überwiegend im Bonner Stadtgebiet aufhalten würde. Mich wundert diese Aussage jetzt sehr.
Um eine Zweitwohnung anerkennen zu lassen, musste ich nachweisen, dass ich die Wohnung in Bonn nicht überwiegend nutze. Jetzt soll ich nachweisen, dass ich die Wohnung überwiegend nutze. Nach meinem Verständnis widerspricht sich diese Aussage total. Habt Ihr hier Erfahrungen?
Hier ein Auszug auf einem Dokument der Stadt Bonn zum Thema Zweitwohnsitzsteuer:
Was ist eine Zweitwohnung?
Unter einer Zweit- oder Nebenwohnung versteht man Wohnraum, in dem sich die Inhaberin oder der Inhaber im Vergleich zur Hauptwohnung nicht überwiegend aufhält.
Ist eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung steuerpflichtig?
Grundsätzlich ja. Die Zweitwohnungssteuerpflicht besteht jedoch nicht für Wohnungen, die ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten werden, wenn der Steuerpflichtige verheiratt ist und die eheliche Wohnung Hauptwohnsitz ist. Der Hauptwohnsitz müsste in diesem Fall außerhalb von Bonn liegen und der Steuerpflichtige sich zudem überwiegend im Bonner Stadtgebiet aufhalten.
Vielen Dank