Befreiung ZWS Bonn

Katinka, Donnerstag, 18.01.2018 (vor 2540 Tagen)

Hallo,

seit Aug letztens Jahres pendle ich zwischen Hamburg und Bonn. In Hamburg lebe ich mit meinem Mann. Ich zahle seit Aug eine Zweitwohnsitzsteuer in Bonn. Nach der Heirat, Nov 2017, bin ich auf das Finanzamt in Bonn zugegangen, um mich entsprechend von der
Zweitwohnsitzsteuer befreien zu lassen. Hier habe ich die Aussage erhalten, dass ich nur unter der Vorrausetzung befreit werde, wenn ich mich überwiegend im Bonner Stadtgebiet aufhalten würde. Mich wundert diese Aussage jetzt sehr.
Um eine Zweitwohnung anerkennen zu lassen, musste ich nachweisen, dass ich die Wohnung in Bonn nicht überwiegend nutze. Jetzt soll ich nachweisen, dass ich die Wohnung überwiegend nutze. Nach meinem Verständnis widerspricht sich diese Aussage total. Habt Ihr hier Erfahrungen?


Hier ein Auszug auf einem Dokument der Stadt Bonn zum Thema Zweitwohnsitzsteuer:
Was ist eine Zweitwohnung?
Unter einer Zweit- oder Nebenwohnung versteht man Wohnraum, in dem sich die Inhaberin oder der Inhaber im Vergleich zur Hauptwohnung nicht überwiegend aufhält.

Ist eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung steuerpflichtig?
Grundsätzlich ja. Die Zweitwohnungssteuerpflicht besteht jedoch nicht für Wohnungen, die ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten werden, wenn der Steuerpflichtige verheiratt ist und die eheliche Wohnung Hauptwohnsitz ist. Der Hauptwohnsitz müsste in diesem Fall außerhalb von Bonn liegen und der Steuerpflichtige sich zudem überwiegend im Bonner Stadtgebiet aufhalten.

Vielen Dank

Befreiung ZWS Bonn

Alfred @, Donnerstag, 18.01.2018 (vor 2540 Tagen) @ Katinka

Die Auskunft der Stadt Bonn entspricht leider der geltenden Rechtslage.
§ 2 Abs. 7 der ZWSt Satzung der Stadt Bonn lautet:

"Die Absätze 1 – 5 gelten nicht für ausschließlich aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. ...dessen eheliche bzw. ... Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, soweit sich dieser überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche bzw. ... Wohnung die Hauptwohnung ist. ..."

Das OVG NRW befindet diese Regelung für rechtens. Du musst also nachweisen, dass die Nebenwohnung in Bonn Deine vorwiegend genutzte Wohnung ist.

Befreiung ZWS Bonn

Mareike, Mittwoch, 25.07.2018 (vor 2352 Tagen) @ Katinka

Liebe Katinka,

ich stehe momentan - quasi ein halbes Jahr später - vor dem gleichen Problem: Im September heirate ich; mein zukünftiger Mann wohnt ebenfalls in Hamburg und ich beruflich bedingt noch in Bonn. Ich möchte HH als Erstwohnsitz angeben und hoffe, keine Zweitwohnsitzsteuer in Bonn zahlen zu müssen.

Können Sie mir/ Kannst du mir sagen, wie Sie/ ihr vorgegangen seid, um nachzuweisen, dass ich mich überwiegend in Bonn aufhalten muss? (Bescheinigung des Arbeitgebers?) Und: Hat das geklappt bei Ihnen/ dir?

Über ein paar Tipps aus Ihrer/ deiner Erfahrung würde ich mich sehr freuen. (mareike.terhorst at gmail.com)
Beste Grüße,

Mareike

Befreiung ZWSt Bonn

Alfred @, Donnerstag, 26.07.2018 (vor 2351 Tagen) @ Mareike

Die gemeinsame eheliche Wohnung in Hamburg als Haupt- und die beruflich bedingte Wohnung in Bonn als Nebenwohnung zu registrieren ist melderechtlich nicht zu beanstanden.
Der überwiegende Aufenthalt in Bonn lässt sich mit einem Arbeitsvertrag odereiner Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen, aus dem/der hervorgeht, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag dauert.