Wochenendhaus

Willy, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2528 Tagen)

Hallo, wir haben seit fast 60 Jahren ein kleines Wochendhaus an der Ostsee im Bereich Ostholstein.
Heute habe ich einen Bescheid für die Jahre 2011-2018 bekommen, keine Ahnung wie die Summe festgelegt wurde.
Einen Steuerbescheid habe ich nicht bekommen, wir nutzen das Haus von April bis Oktober nur privat, keine Vermietung,
Ca . 70-80 Tage im Jahr. Wurden zu 100% veranlagt.
Hat jemand einen Rat ob das ok ist? Schon mal Danke

Wochenendhaus

Alfred @, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2528 Tagen) @ Willy

Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung. Die Dauer der tatsächlichen Nutzung spielt keine Rolle. Wenn das Wochenendhaus die satzungsrechtlichen Bedingungen für eine "Wohnung" bzw. Zweitwohnung erfüllt, wäre die Steuer grundsätzlich zulässig.

Ob eine derart lange rückwirkende Besteuerung rechtmäßig ist, müsste ein Steuerrechtler u.a. auch auf der Grundlage der örtlichen Satzung prüfen. Könnte willkürlich sein.

Wochenendhaus

Willy, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2528 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, erstmal vielen Dank. Was bedeutet Verfügbarkeit der Wohnung/Hauses? Ok wir können das Haus das ganze Jahr nutzen, sind aber höchstens 100 Tage p.a. dort. In der Satzung von der Gemeinde heißt es, unter 120 Tage Verfügbarkeit sind 55% anzurechnen. Wir würden mit 100% berechnet? Ist das ok?

Wochenendhaus

Willy, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2528 Tagen) @ Willy

Sorry, noch ne Frage - wer legt denn die Rohmiete fest. Die Gemeinde weiß gar nicht wie groß unser Haus ist.

Wochenendhaus

Alfred @, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2528 Tagen) @ Willy

Was bedeutet Verfügbarkeit der Wohnung/Hauses? Ok wir können das Haus das ganze Jahr nutzen,...

Das ist die Verfügbarkeit, die rechtlich gesicherte Nutzungsmöglichkeit. Die ist bei euch das ganze Jahr gegeben.

... sind aber höchstens 100 Tage p.a. dort.

Das ist die tatsächliche Nutzungsdauer.

In der Satzung von der Gemeinde heißt es, unter 120 Tage Verfügbarkeit sind 55% anzurechnen. Wir würden mit 100% berechnet? Ist das ok?

Ja, weil die Verfügbarkeit bei euch 100% ist.

Sorry, noch ne Frage - wer legt denn die Rohmiete fest. Die Gemeinde weiß gar nicht wie groß unser Haus ist.

Das nicht, aber sie kennt den Einheitswert und weiß wie viel Grundsteuer ihr zahlt - auf der Grundlage schätzt sie einfach die Rohmiete. Den Betrag kann man ggf. prüfen bzw. durch die Gemeinde prüfen lassen.

Wochenendhaus

Willy, Mittwoch, 31.01.2018 (vor 2527 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Infos