Nur 2 wechselde Erstwohnsitze möglich ?

Fragender, Montag, 12.02.2018 (vor 2515 Tagen)

Frage: Wenn ich zwei Immobilien in unterschiedlichen Orten (A und B) besitze und jeweils nur eine der beiden durchgängig 6 Monate im Wechsel bewohne (Rentner) und die nicht bewohnte Wohnung zwischenzeitlich leersteht.
Wenn ich jeweils zu Beginn der 6 Monats Periode meinen Wohnsitz in A abmelde und mich in B anmelde, also nur an einem Ort gemeldet bin und dann beim Wechsel (nach 6 Monaten) mich wieder nach A ummelde und 6 Monate später wieder nach B umziehe/melde usw...... bin ich dann Zweitwohnsitzsteuerpflichtig, da ich ja jeweils nur durchgängig einen Ort als Lebensmittelpunkt habe. Gibt es Vorschriften, wie häufig man sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ummelden kann?
Die Ummeldung ist ja i. d. R. sogar gebührenfrei durchführbar.
Danke für Antworten

Nur 2 wechselnde Erstwohnsitze möglich ?

Alfred @, Montag, 12.02.2018 (vor 2515 Tagen) @ Fragender

Grundsätzlich gilt:

1. Wer zwei Wohnungen für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat, ist Inhaber einer Zweitwohnung. Das hat mit dem Melderecht und dem Lebensmittelpunkt erst Mal nichts zu tun. Und ob die Wohnung leer steht oder genutzt wird, ist ebenfalls unerheblich.

2. Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich für diese Wohnung abzumelden, wer in eine Wohnung einzieht, hat sich für diese anzumelden. Den regelmäßigen Wechsel zwischen zwei Wohnungen kann man nur schwerlich als Ein-/Ausziehen bezeichnen.

3. Ob Zweitwohnungsteuer anfällt, richtet sich nach der jeweiligen Satzung der Kommune – die können recht unterschiedlich ausfallen. Das gilt auch für die Frage, ob und wie die ZWSt vermeidbar ist.