Partnerschaft und Nebenwohnung zur Nutzung von Vorteilen/Benefits

blauerFlitzer, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2474 Tagen)

Hallo erstmal; ich bin dankbar, in dem Forum lesen zu dürfen.

Bei mir ist es ähnlich gelagert wie bei dem Tread von Andre (Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird vom 10.09.2016)

Meine Partnerin und ich haben getrennte Hauptwohnsitze, jedoch benötige ich (oder sie) für die Mitnutzung von Vorteilen/Benefits z. B. ADAC, Versicherung, einen gemeinsamen Wohnsitz.
Ich habe Erstwohnsitz Tutzing, die auch eine ZWS erhebt. Meine Partnerin wohnt in einer kleinen Gemeinde ohne ZWS. Sie zahlt weder bei mir noch ich bei ihr Miete oder sonst etwas. Keiner besitzt bei dem anderen das „Innehaben“ einer rechtlich abgesicherten Verfügungsbefugnis hinsichtlich der „Wohngelegenheit“ in der Nebenwohnung. Wenn die Partnerschaft endet, würde der „Besucherstatus“ vermutlich enden. Es ist aber „bekannt“, dass wir ein Pärchen sind, weshalb bei unserem Formular „wir sind eine Familie / Lebensgemeinschaft“ es ja richtig wäre.
Es stellen sich die Fragen, ob ich mich bei ihr oder sie sich bei mir eintragen lassen soll, oder beide gegenseitig. Wie gehen wir das „richtig“ ohne Komplikationen an und was sollen wir bedenken/prüfen?

Ein weiterer Punkt wäre, ob dann dienstlich veranlasste Fahren nun von der einen oder anderen Wohnung machen kann/darf/soll, entsprechend z.B. dem kürzeren Fahrtweg oder einer sonstigen Regelung (z.B. Start bei A, Ende bei B)? z.B. mein Arbeitgeber kennt meinen Erstwohnsitz und weiß, dass ich eine Partnerin habe. Muß ich die Nebenwohnung meinem Arbeitgeber mitteilen? Was sollte man beachten bzw. tun?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfestellung.

Partnerschaft und Nebenwohnung zur Nutzung von Vorteilen/Benefits

Alfred @, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2473 Tagen) @ blauerFlitzer

Für die melderechtliche Registrierung ist allein das Meldegesetz einschlägig. Wohnsitze spielen dabei keine Rolle.
Tutzing erhebt eine ZWSt auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Wenn Deine Freundin in T. mit Nebenwohnung registriert ist, diese aber nicht innehat, ist sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Bürokratischer Ärger ist allerdings unvermeidlich, wie intensiv hängt von der Stadtverwaltung ab-

Es ist aber „bekannt“, dass wir ein Pärchen sind, weshalb bei unserem Formular „wir sind eine Familie / Lebensgemeinschaft“ es ja richtig wäre.

Um welches Formular handelt es sich da? Wird da wirklich nach „Lebensgemeinschaft“ gefragt? Oder steht da „Lebenspartnerschaft“?

Ein weiterer Punkt wäre, ob dann dienstlich veranlasste Fahren nun von der einen oder anderen Wohnung machen kann/darf/soll, entsprechend z.B. dem kürzeren Fahrtweg oder einer sonstigen Regelung (z.B. Start bei A, Ende bei B)?

Das ist eher eine Frage des Einkommensteuerrechts und nicht des Zweitwohnungsteuerrechts.