ZWS bei zwei Untermieter (Berlin)

Alfred @, Mittwoch, 21.02.2018 (vor 2501 Tagen) @ shootist2k2

B muss das jetzt auch machen, ist jedoch immer mal wieder in Hotel oder Hostel oder Couch unterwegs. Ist m.E. ein Grenzfall für eine Meldung, wenn B nämlich wieder jedes WE nach Hause fährt.

Das ist kein Grenzfall. Wenn B an einem anderen Ort melderechtlich registriert ist, muss er sich nicht in Berlin melden bzw. wird in Hotels und Hostels mit Meldeschein erfasst.

Dann ist man ja nur beruflich in Berlin. Hat ja aber mit Zweitwohnsitz dann nichts mehr zu tun.

Wenn B alleinstehend ist und sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Berlin aufhält, ist er dort mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung zu registrieren.

wenn sich das jetzt erst später klärt, kann man dann ja nicht mehr "nachmelden", oder?

Rückwirkend nicht, aber mit Einzug sofort.

Eigentlich sollte Ehe und Steuer m.E. vollkommen voneinander getrennt sein und sich eher auf Familie und gemeinsame Lebensgemeinschaften (bspw. in einer Wohnung) beziehen

Um das Meldegesetz und die Steuergesetzgebung entsprechend ändern zu können, müsste wohl zuerst Artikel 6 GG geändert werden.


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