Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

Rebell @, Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2272 Tagen) @ bje

Aus der Statistik 2017 für Bad Wörishofen:

Erträge 2017
Grundsteuer A + B 2.483.000 € 7,44%
Gewerbesteuer 7.350.000 € 22,01%
Einkommensteueranteil 6.396.000 € 19,15%
...
Zweitwohnungssteuer 145.000 € 0,43%
...
Finanzerträge 125.300 € 0,37%

für die paar Euronen lohnt sich also der ganze Ärger?
Die Verwaltung der Widersprüche, Erhebung und Eintreiben frisst doch den ganzen Ertrag auf.

und hier das

Leitbild Bad Wörishofen

Präambel:

Aktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit fördert das Miteinander aller Einwohner und Interessengruppen und dient so dem Wohle aller als Grundlage für eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft Bad Wörishofens.

Jene 140 bayerische Kommunen welche über rechtswidrige Satzungen dies unbeliebten Bürger mit Zweitwohnsitz bisher seit 14 Jahren fast widerpruchslos abzockten sind inzwischen überrascht und sogar teilweise wütend und bezeichnen die Richter :::::::::::: mit allerlei Titeln. Jetzt erst recht wird man mit neuen Satzungen aus der Satzungsschmiede Bayerischer Gemeindetag - mit Geburtshelferin Dr. Thiemet - mit kräftiger Erhöhung erneut die Zweitwohnungssteuer als unverzichtbare Einnahme deklarieren. Vorreiter Konstanz und Baden Baden mit 30% oder gar 35 % machen dann Schule.
Eigentlich müsste der Gesetzgeber von den Kommunen eine Berechnung verlangen welche die Kosten ermittelt die von den ZwB verursacht sind.
Trotzdem werden weitere Zweitwohnungen genehmigt - gebaut und verkauft.

Viele von der Zwst Betroffene zahlen doch sehr gerne wozu eigentlich diese Kritik??????????????


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