Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz?
MarieM, Montag, 19.03.2018 (vor 2480 Tagen)
Ich werde am Zweitwohnsitz steuerlich veranlagt, zahle dort also reguläre Einkommensteuer. Gleichzeitig zahle ich dort auch Zweitwohnsitzsteuer. Ist das rechtens und wie wird das begründet? Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz?
Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz?
Rebell , Dienstag, 20.03.2018 (vor 2479 Tagen) @ MarieM
Ich werde am Zweitwohnsitz steuerlich veranlagt, zahle dort also reguläre Einkommensteuer. Gleichzeitig zahle ich dort auch Zweitwohnsitzsteuer. Ist das rechtens und wie wird das begründet? Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz?
Das ist aber scho a bisserl komisch - in der Regel wird man dort zur Steuer veranlagt wo man mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Entweder falsche Wohnsitzmeldung oder ???????????
Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz?
MarieM, Samstag, 24.03.2018 (vor 2475 Tagen) @ Rebell
Ich werde am Zweitwohnsitz steuerlich veranlagt, zahle dort also reguläre Einkommensteuer. Gleichzeitig zahle ich dort auch Zweitwohnsitzsteuer. Ist das rechtens und wie wird das begründet? Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz?
Das ist aber scho a bisserl komisch - in der Regel wird man dort zur Steuer veranlagt wo man mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Entweder falsche Wohnsitzmeldung oder ???????????
Ich dachte eigentlich an Antworten, nicht an Unterstellungen.
So ungewöhnlich ist es nicht, am Zweitwohnsitz steuerlich veranlagt zu werden, wenn man dort arbeitet.
Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz?
René , Samstag, 14.07.2018 (vor 2363 Tagen) @ MarieM
Ich dachte eigentlich an Antworten, nicht an Unterstellungen.
Als Seitenbetreiber muss ich da um Entschuldigung für diese Entgleisung bitten.
So ungewöhnlich ist es nicht, am Zweitwohnsitz steuerlich veranlagt zu werden, wenn man dort arbeitet.
Zugegeben: Ungewöhnlich. In der Regel ist man am Finanzamt der Hauptwohnung zuständig, würde aber nicht ausschließen, dass es Sonderfälle gibt (Verheiratet, gemeinsam veranlagt - ohne Lebensmittelpunkt der Familie).
Wie auch immer: Beide haben nix miteinander zu tun. Da eine schließt das andere nicht aus. Nur bei beruflich gehaltener zweiter Wohnung wäre es möglich, die ZWS-Steuer bei der Einkommensteuer abzusetzen (Doppelte Haushaltsführung)
Einkommensteuer und Zweitwohnungsteuer am Ort der Nebenwohnung
Alfred , Samstag, 14.07.2018 (vor 2363 Tagen) @ René
Wird eine ledige Person am Ort der Nebenwohnung zur Einkommensteuer herangezogen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die melderechtliche Registrierung falsch (Abgabe der Einkommensteuererklärung dort, wo man sich überwiegend aufhält). Das ist keine Unterstellung sondern eine sachliche Feststellung, die keiner Entschuldigung bedarf.
Die Zweitwohnungsteuer richtet sich fast ausschließlich nach dem Melderecht (Hauptwohnung dort, wo man sich überwiegend aufhält).