Miete und Rechnungen vorab ?
Hallo danke erstmal für die Aufnahme in diesem Forum !
Folgendes Gedankenmodel:
Arbeitsaufnahme am Zweitwohnsitz am 1 August. Wohnung wird aber schon am 1 Mai angemietet da Wohungsmarkt eng ect. Realer Umzug in die Wohnung 15 Juli.
- nehme an die Meldung am Zweitwohnsitz muss innerhalb der 2 Wochenfrist erfolgen - also bis 15 Mai ?
- Kann die Miete vom 1 Mai bis 15 Juli bzw 1 August bereits abgesetzt werden ?
- Können Käufer für die Wohnung ab 1 Mai bereits abgesetzt werden - Rechnungsadresse schon auf Zweitwohnung ?
Ich kann hierzu im.internet keine Infos finden möchte natürlich so viel wie möglich Miete und Einkäufe absetzen...
Miete und Rechnungen vorab ?
- nehme an die Meldung am Zweitwohnsitz muss innerhalb der 2 Wochenfrist erfolgen - also bis 15 Mai ?
Nein, der Termin beginnt mit dem Einzug in die Wohnung,
Alle übrigen Fragen sind Fragen der Einkommensteuer.
Hinweis:
Bei Ledigen/Alleinstehenden ist der Arbeitsort im allgemeinen auch der Ort der Hauptwohnung.
Miete und Rechnungen vorab ?
Wie Alfred sagt: der Tag des Einzugs entscheidet. In den Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz erklärt es auch als "Mitbringen von Einrichtungsgegenständen".
Ihr solltet nur diesen Termin dem Vermieter erklären - und darauf bestehen, dass er die Meldebscheinigung auf diesen Tag ausstellt. Viele Vermieter (und auch Mitarbeiter im Amt) kennen das neue Bundesmeldegesetz nicht richtig (wenngleich diese Regelung völlig besscheuert ist)