2 Wohnungen in einer Stadt
Ausgangslage:wegen einem Verfassungsgerichtsurteil (Bundesverfassungsgericht vom 06.12.1983, Az. 2 BvR 1275/79) werden Wohnsitze in einer Stadt gleichbehandelt,wie in verschiedenen Städten;man dürfe nicht einseitig, "Steuern abgreifen", sondern alle müssen betroffen sein,und beachtet den eigentlichen Grund (Steuer-,Förder-verlust)nicht mehr. ; bei 3 Wohnungen ginge dann aber die Ausnahme doch wieder;
äusserst fragwürdig;wenn einer(2 Wohnsitze) abgegriffen wird,muss der andere(1 Wohnsitz) -wegen Gleichbehandlung - ebenso dran glauben ist wenig überzeugend;
gibt es Hinweise,Aktionen, die diese "Einstellung" hinterfragen,(juristisch)angehen?